Befreiung von der Grundsteuer: Diese Gruppen in der Ukraine müssen keine Abgaben zahlen.

Befreiung von der Grundsteuer: Diese Gruppen in der Ukraine müssen keine Abgaben zahlen
Befreiung von der Grundsteuer: Diese Gruppen in der Ukraine müssen keine Abgaben zahlen

Grundsteuer in der Ukraine: Wer ist befreit?

Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine sind alle Bürger, die Grundstücke besitzen oder nutzen, grundsätzlich zur Zahlung einer Grundsteuer verpflichtet. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor, um bestimmte Bevölkerungsgruppen finanziell zu entlasten. Besonders hervorzuheben ist, dass Menschen mit einer Behinderung der Gruppen I und II von dieser Steuer befreit sind. Dies stellt eine wichtige Unterstützung für diese schutzbedürftige Gruppe dar. Im Gegensatz dazu müssen Personen mit einer Behinderung der Gruppe III die Steuer wie alle anderen zahlen.

Die Regelungen hierzu finden sich im ukrainischen Steuergesetzbuch. Artikel 281 listet genau auf, wer Anspruch auf die Vergünstigungen hat. Neben den bereits genannten Personen mit Behinderung der Gruppen I und II gehören dazu auch:

  • Altersrentner,
  • Familien mit drei oder mehr Kindern,
  • Menschen, die von der Tschernobyl-Katastrophe betroffen sind,
  • Kriegsveteranen.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Wichtig zu wissen: Die Steuerbefreiung gilt nicht für Grundstücke, die verpachtet sind – für die Dauer des Pachtvertrags muss die Steuer weiterhin entrichtet werden. Zudem kann die Befreiung pro Art der Nutzung nur für ein einziges Grundstück in Anspruch genommen werden. Für die begünstigten Gruppen gelten außerdem Obergrenzen bezüglich der Grundstücksgröße:

  • Für Gartenbau: bis zu 0,12 Hektar,
  • Für Wochenend- oder Ferienhäuser: bis zu 0,10 Hektar,
  • Für eine private Garage: bis zu 0,01 Hektar,
  • Für einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb: bis zu 2 Hektar,
  • Für ein Wohnhaus: bis zu 0,25 Hektar in Dörfern, bis zu 0,15 Hektar in Siedlungen und bis zu 0,10 Hektar in Städten.

Um die Steuervergünstigung zu erhalten, muss bis zum 1. Mai des laufenden Jahres ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser Schritt ist entscheidend, denn nur durch die fristgerechte Einreichung der Unterlagen kann die gesetzlich verankerte Entlastung auch tatsächlich greifen. So lässt sich die finanzielle Belastung für die Anspruchsberechtigten spürbar reduzieren.

Die Kenntnis dieser Befreiungen und der genauen Bedingungen ist für alle Grundstückseigentümer von großer Bedeutung, insbesondere für diejenigen, die zu den genannten schutzbedürftigen Gruppen gehören. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit trägt diese Unterstützung dazu bei, die finanzielle Last zu mindern und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Eine rechtzeitige Antragstellung kann daher das Wohlergehen dieser Bürger erheblich verbessern.


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