Die Regierung hat die Regeln für die Ausreise von Künstlern ins Ausland geregelt.
Das Kabinett hat die Regeln für die Ausreise von wehrpflichtigen Künstlern und Medienschaffenden ins Ausland festgelegt
Die Regierung der Ukraine hat einen Beschluss gefasst, der neue Bedingungen für die Ausreise von wehrpflichtigen Personen, die im Bereich Kultur, Film, strategische Kommunikation, Medien und Informationssphäre arbeiten, regelt. Diese Regeln treten am 6. März in Kraft.
Laut dem Beschluss wird ein Verfahren zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung und eines Unterstützungsschreibens für die Reise ins Ausland eingeführt. Zudem werden Anforderungen an diese Personengruppe sowie eine Liste notwendiger Dokumente festgelegt.
Laut dem Beschluss beträgt das Aufenthaltslimit für Künstler und Medienschaffende im Ausland 60 Tage, und dieser Zeitraum kann um 30 Tage mit einem separaten Genehmigungsschreiben verlängert werden.
Wir erinnern daran, dass das Ministerium für Kultur und strategische Kommunikation am 3. März die Ausstellung von Unterstützungsschreiben für die Ausreise von Künstlern und Medienschaffenden an die Staatsgrenzdienstbehörde der Ukraine eingestellt hat.
Das Kabinett hat die Aufhebung der Grenzen für die Gruppe '1914' abgelehnt, die regelmäßig mit Benefizkonzerten zurückgekehrt ist.
Es wurde auch zuvor berichtet, dass der Sänger und Kontrabassist der Gruppe Nazva, Pawlo Hots, den Streitkräften der Ukraine beigetreten ist.
Lesen Sie auch
- Partisanen legen Stromversorgung einer Drohnenfabrik in Taganrog lahm
- Tote und Verletzte nach russischen Angriffen auf Charkiw und Sumy – darunter ein Kind
- Sabotage in russischem Drohnenwerk: Fertigung von „Molniya“ und „Orion“ lahmgelegt
- Schwere Luftangriffe auf Charkiw: Todesopfer und Verletzte, darunter Kinder
- Angriff auf Charkiw am 20. Juni: Neun Verletzte und eine Leiche unter den Trümmern
- Tödlicher Angriff auf die Region Odessa: Ein Toter und Verletzte bei Großbrand auf einem LKW-Parkplatz

