Die Regierung gestattete Abgeordnete ins Ausland zu reisen: Für wen gelten die Einschränkungen.

Die Regierung gestattete Abgeordnete ins Ausland zu reisen: Für wen gelten die Einschränkungen
Die Regierung gestattete Abgeordnete ins Ausland zu reisen: Für wen gelten die Einschränkungen

Neue Ausreisebedingungen für weibliche Abgeordnete der Gemeinderäte

Nach Angaben von inkorr.com: Die Ministerkabinet der Ukraine hat neue Regeln für weibliche Abgeordnete der Gemeinderäte in Bezug auf die Ausreise aus dem Land genehmigt. Diese Informationen wurden vom Staatlichen Grenzdienst bereitgestellt.

'Frauen, die Abgeordnete der Gemeinderäte sind, dürfen ohne Einschränkungen ins Ausland reisen. Ausnahmen bilden jedoch die Abgeordneten, die Beamte der lokalen Selbstverwaltung sind - die entsprechenden Befugnisse haben und vom lokalen Haushalt bezahlt werden. Diese Abgeordneten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen ins Ausland reisen, wie zum Beispiel für Dienstreisen oder Besuche von Kindern, die sich außerhalb des Landes befinden.'

Vertreter des Grenzdienstes wiesen darauf hin, dass für die Ausreise der genannten Personen die Datenbanken gemäß den Regierungsverfahren und -fristen aktualisiert werden müssen.

Folglich haben die neuen Änderungen es den weiblichen Abgeordneten der Gemeinderäte ermöglicht, ohne Einschränkungen ins Ausland zu reisen, mit Ausnahme der Beamten, die bestimmten Bedingungen unterliegen müssen.

Diese Neuerungen zielen darauf ab, das Ausreiseverfahren für weibliche Abgeordnete zu vereinfachen, ihre berufliche Entwicklung und Möglichkeiten zur Teilnahme an internationalen Veranstaltungen zu fördern. Gleichzeitig ist dies ein notwendiger Schritt zur Gewährleistung der Kontrolle über die Bewegungen von Beamten, die aus lokalen Haushalten finanziert werden.


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