Pflege von Angehörigen: Auch Soldaten haben ein Recht auf Betreuung.

Pflege von Angehörigen: Auch Soldaten haben ein Recht auf Betreuung
Pflege von Angehörigen: Auch Soldaten haben ein Recht auf Betreuung

Wer pflegt, kann aufatmen: Das Recht auf Aufschub bleibt

Nach Angaben von Novyny.live: Wer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, hat gesetzlich Anspruch auf eine Verschiebung der Einberufung. Dies gilt unabhängig davon, ob der zu pflegende Verwandte berufstätig ist oder nicht – selbst ein Dienst in den Streitkräften der Ukraine ändert daran nichts. Die Rechtslage stellt sicher, dass Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, diese auch weiterhin erhalten können.

Rechtliche Klarstellung durch einen Anwalt

Rechtsanwalt Jurij Ajwazjan erläutert, dass der Wehrdienst eines Elternteils keinen Einfluss auf das Recht des pflegenden Sohnes auf Aufschub hat. Ist also ein Vater oder eine Mutter schwerbehindert oder auf ständige Betreuung angewiesen, behält der sie versorgende Sohn seinen Anspruch, selbst wenn der Elternteil Soldat ist.

„Er darf diesen Anspruch nicht verlieren, da das Gesetz nicht vorsieht, dass ein behinderter Elternteil kein Recht auf Arbeit oder Dienst hat“, betonte Jurij Ajwazjan.

Geregelt ist dies in Punkt 13, Teil 1, Artikel 23 des ukrainischen Gesetzes 'Über die Mobilmachungsvorbereitung und Mobilmachung'. Die Gesetzgebung legt eindeutig fest, dass der Fakt des Dienstes in den Streitkräften nicht als Beleg für das Fehlen eines Pflegebedarfs gewertet werden darf.

„Die Tatsache, dass Sie in den Streitkräften dienen, kann nicht als Beweis dafür dienen, dass keine Pflegebedürftigkeit besteht“, fügte der Anwalt hinzu.

Pflegende Angehörige können sich daher auf ihr Recht auf Aufschub von der Mobilisierung verlassen. Diese Regelung ist für viele ukrainische Familien in der aktuellen Situation von großer Bedeutung, da sie Planungssicherheit schafft. Die klare gesetzliche Verankerung unterstreicht den Wert der familiären Pflege und entlastet diejenigen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen.


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