Auch Fahnenflüchtige haben Anspruch: So können sich Deserteure als behindert anerkennen lassen.

Auch Fahnenflüchtige haben Anspruch: So können sich Deserteure als behindert anerkennen lassen
Auch Fahnenflüchtige haben Anspruch: So können sich Deserteure als behindert anerkennen lassen

Anspruch auf Feststellung einer Behinderung trotz Fahnenflucht

Nach Angaben von Novyny.live: Soldaten, die sich in einem Status der unerlaubten Entfernung von der Truppe (Fahnenflucht) befinden, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Dafür müssen sie sich einem ärztlichen Gutachterverfahren unterziehen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Angehörige der ukrainischen Streitkräfte relevant, die ihre Einheit ohne Erlaubnis verlassen haben – sei es aus Kriegsmüdigkeit, Gewissensgründen oder der Weigerung, Befehle auszuführen.

Um einen Behinderungsgrad zu erhalten, muss der Soldat eine medizinische Begutachtung durchlaufen. Eine Überweisung hierfür kann durch den behandelnden Arzt erfolgen. Der Anwalt Wjatscheslaw Kyrd bestätigte zwar grundsätzlich die Möglichkeit, die nötigen Unterlagen einzureichen, verwies jedoch auf einen entscheidenden Haken: Alles hänge davon ab, ob die Person überhaupt zur Begutachtung zugelassen wird.

Hausarzt als mögliche Hürde und der ungeklärte Dienststatus

Eine weitere zentrale Rolle spielt der Hausarzt. Rechtsanwalt Jurij Ajwasjan wies darauf hin, dass dieser die erforderliche Überweisung zum Gutachter verweigern könnte, da der Soldat formal weiterhin im aktiven Dienststatus steht. Diese rechtliche Grauzone erschwert die Anerkennung einer Behinderung für Personen im Status der Fahnenflucht erheblich.

Zusammenfassend existiert der rechtliche Weg zur Anerkennung einer Behinderung auch während der Fahnenflucht. Die praktische Umsetzung hängt jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere von medizinischen Befunden und der Kooperationsbereitschaft der Ärzte.

Der Fall verdeutlicht die komplexe rechtliche Lage von Soldaten, die ihre Einheit ohne Befehl verlassen haben. In Kriegszeiten, in denen viele mit psychischen und physischen Traumata kämpfen, ist der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlichem Beistand essenziell. Die Frage der Behindertenanerkennung für Dienstverweigerer wirft zudem gesellschaftliche Debatten über Recht und Moral auf, die einer sorgfältigen Abwägung und möglicherweise gesetzlicher Klarstellungen bedürfen.


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