Soldaten der ukrainischen Streitkräfte werden bei Vorladung durch den Ermittler nicht in den Urlaub entlassen: Was ist zu tun.

Soldaten der ukrainischen Streitkräfte werden bei Vorladung durch den Ermittler nicht in den Urlaub entlassen: Was ist zu tun
Soldaten der ukrainischen Streitkräfte werden bei Vorladung durch den Ermittler nicht in den Urlaub entlassen: Was ist zu tun
Wenn ein Soldat der ukrainischen Streitkräfte seinen Dienstplatz verlassen muss, zum Beispiel wegen einer Vorladung durch einen Ermittler, muss er dafür keinen Urlaub beantragen. Das Fehlen des Militärs aus diesem Grund wird auf andere Weise dokumentiert.

Auf dem Portal 'Juristen.UA' wurde ein Artikel des Anwalts Yuriy Aivazyan veröffentlicht, in dem erläutert wird, wie Soldaten der ukrainischen Streitkräfte zur Teilnahme an Gerichtsverfahren als Zeugen abberufen werden. Laut Yuriy Aivazyan gilt die Teilnahme an gerichtlichen Verfahren nicht als Urlaub, daher muss kein Urlaub für die Abwesenheit wegen der Vorladung zum Ermittler beantragt werden.

Zeuge im Fall - kann man zur Vorladung des Ermittlers fahren

Ein Bürger, der Soldat der ukrainischen Streitkräfte ist, hat sich wegen einer Vorladung durch den Ermittler in einem Fall, in dem er als Zeuge auftritt, an Anwälte gewandt. Die Frage stellte sich, ob Urlaub für diese Abwesenheit beantragt werden muss.

Der Anwalt Yuriy Aivazyan erklärte, dass in diesem Fall kein Urlaub benötigt wird, aber ein Befehl des Kommandanten der Einheit zur Befreiung von den Dienstpflichten für die Dauer der Teilnahme an den Gerichtsverfahren als Zeuge eingeholt werden muss.

So kann der Soldat seinen Dienstplatz verlassen, um an dem Gerichtsverfahren teilzunehmen, wenn er den entsprechenden Befehl erhält.

Wie ein Soldat von seinem Dienst zu den Strafverfolgungsbehörden entlassen wird

Im Falle einer Vorladung eines Soldaten durch einen Ermittler oder einer Teilnahme an einem Gerichtsverfahren empfiehlt Yuriy Aivazyan, einen Befehl vom Kommandanten der Einheit über die Befreiung von den Dienstpflichten für diesen Zeitraum zu erhalten. Nur nach Erhalt eines solchen Befehls hat der Soldat die Möglichkeit, seinen Dienstplatz für die Teilnahme an den gerichtlichen Verfahren als Zeuge zu verlassen.

Im allgemeinen Kontext betont der Text, dass Soldaten der ukrainischen Streitkräfte von ihrem Dienstplatz für die Teilnahme an Gerichtsverfahren als Zeugen ohne besondere Urlaubsanträge abberufen werden können; es reicht aus, einen Befehl des Kommandanten der Einheit über die Befreiung für den erforderlichen Zeitraum zu erhalten.


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