Der EuGH hat alle EU-Länder verpflichtet, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen.
Nach Angaben von ТСН: Jedes EU-Land muss Ehen anerkennen, die in anderen Ländern geschlossen wurden. Diese Entscheidung traf der EuGH.
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Zwei Polen, die in Deutschland geheiratet haben, wandten sich an das Gericht, nachdem ihnen die Ausstellung einer Transkription ihrer Eheurkunde in Polen, wo gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlaubt sind, verweigert wurde.
„Diese Weigerung widerspricht dem europäischen Recht, da sie ein Hindernis für die Freiheit der betreffenden Bürger schafft, von einem Land in ein anderes zu reisen und dabei ihre innerhalb der Union erworbenen Rechte zu nutzen. Sie untergräbt diese Freiheit sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, entschied der EuGH.
Folglich müssen die Mitgliedstaaten den Familienstand anerkennen, der in anderen Ländern rechtsgültig erworben wurde. Es ist jedoch zu betonen, dass Polen nicht verpflichtet ist, gleichgeschlechtliche Ehen in seine nationale Gesetzgebung aufzunehmen.
In der Ukraine wurde zuvor die Legalisierung von Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare erörtert. Präsident Wolodymyr Selenskyj wies darauf hin, dass gemäß der Verfassung der Ukraine die Ehe auf der freien Zustimmung von Mann und Frau basiert (Artikel 51). Unter Bedingungen eines Kriegs- oder Notstands kann die Verfassung nicht geändert werden (Artikel 157 der Verfassung der Ukraine).
„Ich habe also den Ministerrat der Ukraine gebeten, die Frage der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu prüfen“, schrieb der Präsident.
Die Situation der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in der EU und der Ukraine unterstreicht die Relevanz und Komplexität von Menschenrechtsfragen in verschiedenen Ländern. Die Entscheidung des EuGH kann die zukünftige Politik der Mitgliedstaaten bezüglich der Rechte der LGBT-Community beeinflussen, während in der Ukraine die Fragen aufgrund bestehender rechtlicher Beschränkungen weiterhin umstritten bleiben werden.
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