Erschleichung der Mobilisierung: 80% der Wehrpflichtigen fliehen aus den Ausbildungslagern.
Nach Angaben von inkorr.com: Die Situation mit der Erschleichung der Mobilisierung in der Ukraine hat einen kritischen Punkt erreicht. Der Volksabgeordnete Roman Kostenko merkt an, dass etwa 80% der Wehrpflichtigen aus den Ausbildungslagern fliehen, was dazu führen kann, dass ihre Anzahl mit der Anzahl der Militärs gleichgestellt wird.
„Bald wird die Anzahl der Wehrpflichtigen gleich unserer Armee sein. Und diese Menschen werden dann noch Ansprüche an diejenigen erheben, die jetzt kämpfen“,
– betonte der Abgeordnete.
Kostenko wies auch darauf hin, dass der Staat nicht genug tut, um die Wehrpflichtigen zurückzuholen oder sie im Dienst zu halten. Er äußerte sich empört darüber, dass Millionen von Ukrainern der Einberufung entkommen, während sie die Situation beobachten.
Über 20.000 Fälle von unbefugtem Verlassen der Einheit
Im September 2025 wurden in der Ukraine über 20.000 Fälle des unbefugten Verlassens der Einheit (UVE) registriert, bemerkte der ehemalige Volksabgeordnete Igor Lutsenko.
Lutsenko wies auch darauf hin, dass sich am häufigsten diejenigen von der Dienstleistung abmelden, die bereits längere Zeit in der Armee sind, sowie Neulinge in den Streitkräften.
Strafrechtliche Verantwortung für unbefugtes Verlassen der Einheit
Das Parlament hat das Gesetzesprojekt Nr. 13260 angenommen, das die strafrechtliche Verantwortung für das unbefugte Verlassen der Einheit durch Soldaten einführt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Problem der Erschleichung der Mobilisierung zu lösen und die Situation in der Armee zu verbessern.
Die zunehmenden Probleme der Erschleichung der Mobilisierung und des unbefugten Verlassens von Einheiten in der ukrainischen Armee erfordern dringende Maßnahmen. Es ist wichtig, nicht nur die Einsatzbereitschaft der Armee, sondern auch die Sicherheit des Landes insgesamt zu gewährleisten. Die Einbindung der Jugend in den Dienst und die Unterstützung der Soldaten sind entscheidend für die Stabilität im Staat.
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