Ex-Präsidentenchef Andrij Jermak: Anwaltszulassung nach Jahren wiedererlangt.
Wiederzulassung als Rechtsanwalt
Nach Angaben von TSN.ua: Andrij Jermak, der ehemalige Leiter des Präsidialamtes, darf nach einer Unterbrechung seit dem 20. Februar 2020 wieder als Anwalt tätig sein. Seine ursprüngliche Zulassung für den Anwaltsberuf hatte er bereits im Jahr 1995 erhalten. Zwei Jahre später, 1997, gründete er die "Internationale Rechtsgesellschaft" als GmbH. Diese Rückkehr zu seinen juristischen Wurzeln erfolgt in einer Phase des beruflichen Umbruchs.
Entlassung und nächste Schritte
Präsident Wolodymyr Selenskyj entließ Jermak am 28. November 2023 von seiner Position als Chef des Präsidialamtes. Im Anschluss kündigte der Ex-Beamte an, gerichtlich die Aufhebung einer Vermögenssicherung zu beantragen. Das ukrainische Verteidigungsministerium stellte zudem klar, dass Jermak sich bei keinem der territorialen Rekrutierungszentren zum Militärdienst gemeldet habe. Der Generalstab bestätigte, keine Daten über einen Wehrdienst des früheren Amtschefs zu besitzen.
Die Wiedererlangung der Anwaltslizenz deutet darauf hin, dass Andrij Jermak nach seinem Ausscheiden aus der Regierungsspitze in seinem ursprünglichen Berufsfeld aktiv werden will. Dies könnte für seine weiteren Karrierepläne, insbesondere im Zusammenhang mit geplanten Gerichtsverfahren um sein Vermögen, von erheblicher praktischer Bedeutung sein und einen beruflichen Neuanfang markieren.
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