Der Oberste Gerichtshof verpflichtete HBO, der Witwe des Tschernobyl-Likvidators 500.000 UAH zu zahlen.
Nach Angaben von ТСН: Der Kassationsgerichtshof des Obersten Gerichtshofs hat ein endgültiges Urteil in der Klage gegen das Fernsehsender HBO erlassen und verpflichtet, der Witwe des Tschernobyl-Likvidators Lyudmila Ihnatenko 500.000 UAH als Entschädigung zu zahlen.
Illegale Nutzung von Namen
Das Gericht stellte fest, dass im Serien "Tschernobyl" der Name von Lyudmila Ihnatenko und ihrem Ehemann ohne deren Zustimmung illegal verwendet wurde, was eine Verletzung des persönlichen immateriellen Rechts auf einen Namen darstellt. Der Oberste Gerichtshof bemerkte, dass die Forderung, bestimmte Szenen aus der Serie zu entfernen, nicht effektiv zum Schutz sei.
Im Urteil wird angegeben, dass ein solches Eingreifen die Verletzung nicht beseitigen würde und auch die Integrität des Werks verzerren sowie die Rechte anderer Personen verletzen könnte. Daher entschied das Gericht, den Namen der Klägerin in der Serie beizubehalten, erhöhte jedoch die Höhe der Entschädigung auf 500.000 UAH. Dieses Urteil ist endgültig und nicht anfechtbar.
Klage der Witwe des Likvidators
Lyudmila Ihnatenko reichte 2020 eine Klage beim Gericht ein und behauptete, dass HBO ihren Namen und den Namen ihres Ehemanns ohne ihre Genehmigung verwendet habe, der Feuerwehrmann war, der nach der Beseitigung der Folgen der Tschernobyl-Katastrophe starb. Die Witwe forderte, die Verletzungen der Rechte zu beenden, bestimmte Szenen aus der Serie zu entfernen, deren Verbreitung bis zur Behebung der Verletzungen zu untersagen und 2,5 Millionen UAH an moralischen Schäden zu fordern.
Nach ihren Angaben hat die illegale Nutzung der Namen zu schwerwiegenden seelischen Leiden aufgrund übermäßiger Medienaufmerksamkeit und Druck aus ihrem Umfeld geführt, was sie sogar dazu zwang, ihren Wohnort zu wechseln.
Gerichtsurteile
Das Gericht erster Instanz wies den Antrag ab und verwies auf die Unbewiesenheit der Ansprüche. Bei der erneuten Prüfung stellte das Berufungsgericht fest, dass die Namen der Charaktere genutzt wurden, wies jedoch die Entfernung der Szenen ab und verlegte lediglich 144.000 UAH als Entschädigung.
Die Klägerin bestand darauf, dass die Entfernung der Szenen ein zulässiger Schutzmechanismus sein sollte und den Inhalt der Serie nicht verzerrt, und fand die Höhe der Entschädigung zu niedrig. Die Produzenten der Serie argumentierten dagegen, dass die Szenen dokumentarischen Charakter haben und bestritten, dass eine Verletzung vorlag.
Das Kassationsgericht unterstützte Lyudmila Ihnatenko teilweise und erkannte endgültig an, dass ihre Rechte verletzt wurden und erhöhte die Höhe der moralischen Entschädigung auf eine halbe Million Hrywnja.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Persönlichkeitsrechte, selbst im Kontext künstlerischer Werke. Das Gerichtsurteil schützt nicht nur die Person, deren Name ohne Zustimmung verwendet wurde, sondern wirft auch Fragen zu den ethischen Grenzen der Kreativität in der modernen Medienlandschaft auf. Die Diskussion solcher Fragen ist nicht nur im rechtlichen, sondern auch im gesellschaftlichen Bereich bedeutend, da sie das Thema der Beziehungen zwischen Kunst und den persönlichen Rechten der Menschen betrifft.
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