20 Prozent mehr Rente: Wer in der Ukraine vom Bergstatus-Zuschlag profitiert.

20 Prozent mehr Rente: Wer in der Ukraine vom Bergstatus-Zuschlag profitiert
20 Prozent mehr Rente: Wer in der Ukraine vom Bergstatus-Zuschlag profitiert

Zuschläge für Bewohner von Bergregionen: Wer bekommt die 20-Prozent-Erhöhung?

Nach Angaben von TSN.ua: Manche Ukrainer, darunter Rentner und Empfänger von Sozialleistungen, erhalten einen Zuschlag zur Rente aufgrund ihres Wohnsitzes in Berggebieten. Dies regelt ein Kabinettsbeschluss, der am 18. Februar 2026 in Kraft trat.

Der Zuschlag beträgt 20 Prozent für Personen, die in Bergsiedlungen leben, arbeiten oder studieren. Die Liste dieser Orte ist im Kabinettsbeschluss Nr. 647 festgelegt. Voraussetzung für den Bezug ist ein mindestens sechsmonatiger Aufenthalt in einem solchen Gebiet.

Welche Sozialleistungen werden aufgestockt?

Der Zuschlag gilt nicht nur für Renten, sondern auch für staatliche Hilfen für Familien mit Kindern, Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen und weitere Leistungen. Konkret betroffen sind:

  • Rente;
  • staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern;
  • staatliche Sozialhilfe für Personen ohne Rentenanspruch;
  • vorübergehende staatliche Hilfe für Kinder, deren Eltern Unterhaltszahlungen verweigern;
  • Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen seit der Kindheit;
  • Sozialhilfe für Waisenkinder;
  • Stipendien aus Mitteln des Staatshaushalts.

Der Zuschlag entfällt, wenn der Empfänger länger als sechs Monate nicht in der Bergsiedlung wohnt. Auch ein Aufenthalt im Ausland von mehr als 60 Tagen ohne dokumentierte Gründe führt zur Streichung. Diese Regeln legen fest, wie die Zulage gewährt und beendet wird – sie zielt darauf ab, Bevölkerungsgruppen unter erschwerten Bedingungen zu unterstützen.

Die Einführung von Zuschlägen zu Renten und Sozialleistungen für Bergbewohner ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit höheren Lebenshaltungskosten und begrenzten Ressourcen zu helfen.

Diese Maßnahmen könnten die soziale Gerechtigkeit fördern und die finanzielle Lage derjenigen verbessern, die in wirtschaftlich benachteiligten Bergregionen leben. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung des Beschlusses das Leben der Betroffenen konkret verändert. Der Kabinettsbeschluss trat am 18. Februar 2026 in Kraft, was für viele Betroffene eine spürbare Entlastung bedeuten könnte.


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