EU beginnt Millionenstrafen von Ungarn gemäß Entscheidung in Bezug auf Asylbewerber einzutreiben.

EU beginnt Millionenstrafen von Ungarn gemäß Entscheidung in Bezug auf Asylbewerber einzutreiben
EU beginnt Millionenstrafen von Ungarn gemäß Entscheidung in Bezug auf Asylbewerber einzutreiben

Ungarn hat noch nicht mit der Umsetzung des Urteils des EuGH begonnen, das ihm eine Strafe von 200 Millionen Euro auferlegt hat. Jetzt beginnt man, den Betrag der Strafe und der Strafzinsen von ihnen einzufordern. Das gab der Vertreter der Europäischen Kommission, Balázs, bekannt. Er merkte an, dass Ungarn nicht innerhalb der festgelegten Frist auf das Urteil des EuGH geantwortet hat, deshalb plant die Europäische Kommission, die Strafe von künftigen Zahlungen aus dem EU-Haushalt für Ungarn abzuziehen. Das Urteil des EuGH sieht eine Strafe und Strafzinsen für jeden Tag des Ignorierens des Urteils vor.

Ungarn hätte bis letzten Freitag antworten müssen, hat dies aber nicht getan. Die Europäische Kommission beginnt daher mit dem Verfahren zur Einziehung der Strafe und Strafzinsen. Budapest hat 45 Tage Zeit, um die Strafe von 93 Millionen für 93 Tage zu zahlen. Das Urteil des EuGH betrifft Ungarns Abweichung von den EU-Asyl- und Abschiebeverfahren für illegale Migranten.


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