Ungesetzliche Festnahmen bei Mobilmachung: 28 Betroffene in zwei ukrainischen Regionen entdeckt.

Ungesetzliche Festnahmen bei Mobilmachung: 28 Betroffene in zwei ukrainischen Regionen entdeckt
Ungesetzliche Festnahmen bei Mobilmachung: 28 Betroffene in zwei ukrainischen Regionen entdeckt

Menschenrechtsbeauftragter deckt Verstöße bei Einberufungen auf

Nach Angaben von Novyny.live: Am 1. Juli machte der ukrainische Ombudsmann Dmytro Lubinez schwere Rechtsverstöße bei der Mobilmachung in den Oblasten Transkarpatien und Mykolajiw öffentlich. Bei Kontrollen stellte sich heraus, dass 28 Personen ohne jede rechtliche Grundlage in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt worden waren. In einem Fall dauerte die Freiheitsentziehung ganze 50 Tage an. Besonders brisant: Unter den Betroffenen befand sich ein bereits demobilisierter Veteran, der unter anderem in Bachmut gekämpft hatte und im Besitz seines Veteranenausweises war. Zum besseren Verständnis: In der Ukraine sind die territorialen Einberufungszentren (TZK) für die Wehrerfassung und Einberufung zuständig.

Lubinez zufolge wurden bereits drei Mitarbeiter des regionalen TZK in Transkarpatien offiziell verdächtigt. Auch aus Mykolajiw wurden Fälle gemeldet: Ein aktiver Soldat saß dort 18 Tage lang im örtlichen TZK fest, obwohl er gar nicht hätte einberufen werden dürfen. Diese Vorfälle offenbaren gravierende Mängel im Mobilmachungssystem und zeigen den dringenden Reformbedarf zum Schutz der Bürgerrechte auf.

„Wir haben 28 Menschen gesehen, die ohne jede rechtliche Grundlage in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt wurden.“

Dmytro Lubinez

Der Ombudsmann fügte hinzu: „Am beschämendsten ist der Fall aus Transkarpatien: Wir entdeckten einen jungen Mann, der bereits demobilisiert war, gekämpft hatte, durch Bachmut gegangen war und einen Veteranenausweis besaß.“ Bei der Durchsicht der Dokumente stellte sich zudem heraus, dass eine der festgehaltenen Personen bereits aktiver Soldat war. Diese Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit von Transparenz und Gerechtigkeit im Einberufungsprozess, der in Kriegszeiten zwar unvermeidlich ist, aber rechtsstaatlichen Prinzipien folgen muss. Die aufgedeckten Missstände könnten eine gesellschaftliche Debatte auslösen und eine Überarbeitung des Mobilmachungsrechts erzwingen, um künftige Rechtsverletzungen zu verhindern.


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