Polen-Reise: Diese Geldbeträge müssen Sie ab 2026 an der Grenze vorweisen.
Finanzielle Nachweise für die Einreise aus der Ukraine
Nach Angaben von Novyny.live: Ab März 2026 gelten für ukrainische Staatsbürger bei der Einreise nach Polen neue Mindestbeträge für Bargeld. Diese müssen bei der Grenzkontrolle vorgewiesen werden können. Für einen Aufenthalt von bis zu vier Tagen sind mindestens 300 Złoty erforderlich. Bei einem längeren Besuch kommen für jeden weiteren Tag 75 Złoty hinzu. Wer sich beispielsweise einen Monat (30 Tage) in Polen aufhalten möchte, muss demnach über mindestens 2.250 Złoty verfügen. Umgerechnet sind das etwa 27.145 Hrywnja.
Für die eigentliche Einreise ist ein Betrag von mindestens 200 Złoty Pflicht. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Reisende über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Parallel gelten strikte Vorschriften für die Ausfuhr von Bargeld. Ohne schriftliche Deklaration dürfen maximal 10.000 Euro ausgeführt werden. Höhere Summen müssen angemeldet und deren Herkunft nachgewiesen werden. Wer diese Pflicht umgeht, riskiert eine Strafe in Höhe von 20 Prozent des übersteigenden Betrags.
Neue Regelungen für die Arbeit in Polen
Ein weiteres wichtiges Gesetz betrifft Arbeitsmigranten: Seit Februar 2026 müssen polnische Arbeitgeber für Nachtarbeit einen Zuschlag von 20 Prozent zahlen. Konkret bedeutet das einen Aufschlag von 6,01 Złoty pro Stunde. Diese Neuerung verbessert die Bezahlung für alle, die in Nachtschichten arbeiten.
Diese finanziellen und arbeitsrechtlichen Änderungen sind für ukrainische Bürger von großer Bedeutung. Wer die Vorschriften kennt, vermeidet Probleme an der Grenze und kann seine Rechte am Arbeitsplatz besser wahrnehmen. Eine gute Vorbereitung ist somit entscheidend für einen reibungslosen Aufenthalt in Polen.
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