Ab März 2026: Strengere Vorschriften für Reisen von der Ukraine nach Polen.

Ab März 2026: Strengere Vorschriften für Reisen von der Ukraine nach Polen
Ab März 2026: Strengere Vorschriften für Reisen von der Ukraine nach Polen

Neue Einreisebestimmungen für die Ukraine

Nach Angaben von Novyny.live: Für ukrainische Staatsbürger, die ab März 2026 nach Polen reisen möchten, gelten verschärfte Regelungen. Diese betreffen die mitzuführenden Dokumente, den finanziellen Nachweis und die Deklarationspflicht für Wertsachen. Reisende müssen sich auf geänderte finanzielle Mindestanforderungen und neue Meldevorschriften einstellen.

Die finanzielle Absicherung für die Reise muss mindestens 300 Złoty betragen, sofern der Aufenthalt bis zu vier Tage dauert. Bei längeren Besuchen sind pro Tag 75 Złoty nachzuweisen. Zwingend erforderlich ist zudem die Deklaration von Währungen oder anderen geldwerten Mitteln, sobald deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Strafe in Höhe von 20 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Betrags.

Erforderliche Papiere und weitere Änderungen

Zur Grenzüberschreitung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Biometrischer Reisepass,
  • Militärische Meldeunterlagen,
  • Ein gültiges Schengen-Visum,
  • Eine Reisekrankenversicherung.

Ab März 2026 kommt zudem das Ein- und Ausreisesystem EES zur Anwendung, das die Erfassung biometrischer Daten an der Grenze vorsieht.

Weitere Neuerungen ab dem 1. März 2026 betreffen neue Einkommensgrenzen für Bezieher von Frührenten und Invaliditätsleistungen in Polen. Zudem bleibt die Einfuhr bestimmter Lebensmittel in den Reisegepäck verboten, darunter Wurstwaren, Fleisch, Schmalz, Fleischkonserven und Milchprodukte. Diese Regelungen sind Teil der EU-Lebensmittelsicherheitsvorschriften.

Hintergrund der Anpassungen ist auch die jüngst von der Werchowna Rada ratifizierte Vereinbarung mit Polen über die Tätigkeit der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK), die die wirtschaftliche Zusammenarbeit vertiefen soll. Angesichts dieser zahlreichen Änderungen ist eine frühzeitige und sorgfältige Reisevorbereitung für ukrainische Bürger unerlässlich.

Die gesetzlichen Änderungen unterstreichen, wie wichtig die Einhaltung der neuen Vorschriften für ukrainische Polen-Reisende ist. Die finanziellen und dokumentarischen Hürden könnten die Grenzmobilität für manche Personen erschweren. Die Ratifizierung des Abkommens mit der BGK hingegen könnte die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder stärken und langfristig neue Perspektiven eröffnen.

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