Ab 2026: Höhere Pflegezulage für Rentner in der Ukraine.
Erhöhung des Existenzminimums ab 2026
Nach Angaben von Novyny.live: Ab dem Jahr 2026 steigt in der Ukraine das staatliche Existenzminimum für nicht erwerbstätige Personen. Diese Anpassung wirkt sich direkt auf die Rentenzuschläge für pflegebedürftige Senioren aus. Der neue Grundbetrag liegt bei 2595 Hrywnja. Die Pflegezulage für betagte Bürger beträgt nun 40 Prozent dieses Betrags, was konkret 1038 Hrywnja entspricht.
Im Vorjahr lag das Existenzminimum noch bei 2361 Hrywnja, was eine Zulage von 944,4 Hrywnja zur Folge hatte. Somit erhöht sich die staatliche Unterstützung im Jahr 2026 um 93,6 Hrywnja. Solche regelmäßigen Anpassungen sollen die Kaufkraft der Sozialleistungen angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung erhalten.
Wer hat Anspruch auf die Pflegezulage?
Um die zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss ein Rentner zunächst ein medizinisches Gutachten einholen. Eine ärztliche Kommission muss den Bedarf an fremder Pflege offiziell feststellen.
Ein Anrecht auf diese monatliche Aufstockung haben folgende Personengruppen:
- Rentner, die das 80. Lebensjahr vollendet haben;
- Personen, bei denen aus medizinischen Gründen ein regelmäßiger Pflegebedarf besteht;
- Betroffene, die keinen Anspruch auf eine Invalidenrente oder ähnliche Leistungen haben;
- Senioren ohne erwerbsfähige Angehörige, die für ihren Unterhalt aufkommen könnten – dazu zählen erwachsene Kinder, Enkel oder Urenkel.
Die Erhöhung des Existenzminimums und der damit verbundenen Zuschläge stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen dar. Für viele ältere Menschen kann dies die finanzielle Last im Alltag spürbar verringern und den Zugang zu notwendiger Hilfe erleichtern. Die Maßnahme ist Teil der laufenden Diskussionen über die soziale Absicherung in der Ukraine und unterstreicht das Bestreben, die Lebensbedingungen der Rentner schrittweise zu verbessern.
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