Veteranen erhalten kostenlose Kuraufenthalte: Wer hat Anspruch und wie beantragt man sie.

Veteranen erhalten kostenlose Kuraufenthalte: Wer hat Anspruch und wie beantragt man sie
Veteranen erhalten kostenlose Kuraufenthalte: Wer hat Anspruch und wie beantragt man sie

Ukrainische Militärangehörige, Veteranen und deren Angehörige haben die Möglichkeit, kostenlos eine sanatorische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für Verteidiger, die den Status von Teilnehmern an Kampfhandlungen haben.

Wer erhält kostenlose Kuraufenthalte in Sanatorien

Nach dem Gesetz haben folgende Personengruppen Anspruch auf kostenlose Behandlung in Sanatorien auf dem Gebiet der Ukraine:

  • Teilnehmer an Kampfhandlungen;
  • Personen mit Kriegsinvalidität;
  • Kriegssteilnehmer;
  • Betroffene Teilnehmer der Revolution der Würde;
  • Angehörige verstorbener Veteranen;
  • Angehörige gefallener Verteidiger oder Verteidigerinnen der Ukraine.

Personen aus den genannten Kategorien haben das Recht, das Sanatorium entsprechend dem Behandlungsprofil auszuwählen, wobei die Kosten für die Aufenthalte vom Staatshaushalt getragen werden.

Wie man einen kostenlosen Kuraufenthalt im Sanatorium erhält

Um eine kostenlose Behandlung im Sanatorium zu erhalten, muss man sich an das zuständige Sozialschutzamt am Wohnort wenden und die erforderlichen Dokumente vorlegen, darunter:

  • einen Antrag;
  • ein medizinisches Attest;
  • eine Kopie des Ausweises;
  • eine Kopie des Militärdienstbuches;
  • ein Dokument, das die Teilnahme an militärischen Einsätzen bescheinigt.

Die Übertragung des Kuraufenthaltes auf andere Personen ist verboten. Darüber hinaus wird Personen mit Kriegsinvalidität die Reisekosten zum Sanatorium und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet.

Vertreter der ukrainischen Militärs, Veteranen und ihrer Familienangehörigen haben gemäß der ukrainischen Gesetzgebung Anspruch auf kostenlose sanatorisch-kurative Behandlung. Das Verfahren zur Erlangung eines Kuraufenthaltes im Sanatorium sieht die Vorlage der erforderlichen Dokumente und die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle des Sozialschutzes vor.

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