Polen reformiert Krankengeld: Erster Krankheitstag wird jetzt vergütet.
Neue Regelungen für die Berechnung des Krankengeldes in Polen
Nach Angaben von TSN.ua: Polen hat die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld geändert, um die Leistungen für Arbeitnehmer zu verbessern. Die wichtigste Neuerung: Der erste Tag einer Erkrankung fließt künftig in die Berechnung der Unterstützung mit ein. Ziel dieser Entscheidung ist es, gerechtere Bedingungen für Beschäftigte zu schaffen, die krankheitsbedingt ausfallen.
Zuständig für die Auszahlung des Krankengeldes ist die polnische Sozialversicherungsanstalt ZUS. Die Höhe der Zahlungen beträgt 80 Prozent des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Der Bezugszeitraum ist auf 182 Tage begrenzt. Für Schwangere und an Tuberkulose erkrankte Personen verlängert sich dieser Zeitraum auf 270 Tage. Diese Reform verbessert die finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern, die durch eine Krankheit in eine schwierige Lage geraten sind.
Ausblick auf künftige Änderungen
Darüber hinaus wird ab April 2026 in Polen die Definition von „Aktivitäten, die mit dem Zweck einer Krankschreibung unvereinbar sind“, präzisiert. Zu den Tätigkeiten, die sich auf die Krankengeldzahlungen auswirken können, gehören unter anderem:
- Urlaubsreisen
- private Reisen
- Pilgerfahrten
- Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen
- intensive sportliche Betätigungen
Mit dieser Neuerung sollen die Bedingungen klargestellt werden, unter denen das Krankengeld gewährt oder gekürzt werden kann. Sie tritt am 5. März 2026 in Kraft.
Parallel dazu verfolgt Polen das Ziel, den Anteil ausländischer Arbeitskräfte am heimischen Arbeitsmarkt bis 2030 auf 12 Prozent zu steigern. Hierzu wurde ein Verordnungsentwurf erarbeitet, der die Beschäftigung von Ausländern in Berufen mit Fachkräftemangel erleichtern soll. Zu den Berufen, die in diese Liste aufgenommen werden könnten, zählen:
- Ingenieure
- Ärzte
- medizinische Fachkräfte
- Krankenschwestern und Pfleger
- Fremdsprachenlehrer
- Programmierer
- Bediener von Energieanlagen
- Lehrassistenten
- Dachdecker
- Installateure (Sanitär)
- Bus- und Straßenbahnfahrer
Die Verordnung soll 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Wirtschaft zu stärken.
Erwähnenswert ist auch, dass das spezielle Gesetz zur Unterstützung ukrainischer Bürger am 5. März 2026 ausläuft. Diese Änderungen sind Teil der polnischen Politik, die auf die Anpassung an neue wirtschaftliche Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abzielt.
Die Reform der Krankengeldberechnung in Polen kann die finanzielle Situation von Arbeitnehmern, die vorübergehend arbeitsunfähig sind, erheblich verbessern. Die Einbeziehung des ersten Krankheitstages in die Berechnung erhöht das Unterstützungsniveau und stellt einen wichtigen Schritt in der Sozialpolitik des Landes dar. Gleichzeitig unterstreicht die erleichterte Beschäftigung von Ausländern in Mangelberufen das Bestreben Polens, Arbeitsmarktprobleme zu lösen und qualifizierte Fachkräfte anzuziehen, was das Wirtschaftswachstum fördern kann.
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