200.000 Soldaten eigenmächtig abwesend: Welche Strafen drohen und wie eine Rückkehr möglich ist.
Das Problem der unerlaubten Abwesenheit in der ukrainischen Armee
Nach Angaben von Espreso.tv: Im Juni 2023 machte der ukrainische Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow eine alarmierende Zahl öffentlich: Über 200.000 Soldaten haben ihre Einheiten eigenmächtig verlassen. Dieses Phänomen hat eine breite Debatte über die Gründe, die rechtlichen Konsequenzen und den Unterschied zwischen unerlaubter Abwesenheit (SSTsch) und Fahnenflucht ausgelöst.
Die Ursachen für SSTsch sind vielfältig. Laut Oleksandr Molodyj verlassen die meisten Soldaten den Dienst während der Verlegung zu Ausbildungseinrichtungen oder von ihren ständigen Standorten aus. Der Soldat Serhij Hnjesdilow begründete seinen Schritt hingegen mit den Worten:
„Meine Handlung war wohlüberlegt. Ich bin in die SSTsch gegangen, um Aufmerksamkeit auf die fehlenden Dienstzeitregelungen zu lenken.“Dies zeigt, dass manche Militärangehörige die unerlaubte Abwesenheit nicht nur zur Dienstvermeidung nutzen, sondern auch, um auf wichtige gesellschaftliche Missstände hinzuweisen.
Rechtliche Konsequenzen
Die rechtlichen Folgen von SSTsch und Fahnenflucht sind im Strafgesetzbuch der Ukraine genau festgelegt. Artikel 407 bestimmt, dass die Strafbarkeit für SSTsch nach drei Tagen Abwesenheit eintritt. Unter Kriegsrecht drohen bei eigenmächtigem Verlassen der Einheit fünf bis zehn Jahre Haft. Fahnenflucht hingegen, geregelt in Artikel 408, wird mit acht bis zwölf Jahren Freiheitsentzug deutlich härter bestraft.
In der Praxis werden Soldaten oft nicht belangt, wenn ihre Abwesenheit weniger als zehn Tage beträgt, wie der Experte Oleh Myzyk anmerkt.
Aktuell gibt es in der Ukraine rund 200.000 Personen im Status der SSTsch. Die Ermittlungsbehörde DBR kann jährlich nur etwa 7.500 Fälle abschließen, was die hohe Belastung der Strafverfolgungsbehörden zeigt. Wichtig zu wissen: Der Tatbestand der unerlaubten Abwesenheit muss bis zum 12. Juni erfasst sein, und der entsprechende Meldung ist bis zum 20. September einzureichen.
Die Lage rund um die unerlaubte Abwesenheit in der ukrainischen Armee ist komplex und erfordert eine ganzheitliche Lösung. Einerseits wird das Phänomen durch soziale Faktoren befeuert, andererseits drohen den Betroffenen ernste strafrechtliche Konsequenzen.
Das Problem der eigenmächtigen Abwesenheit spiegelt die schwierige gesellschaftliche und militärische Situation im Krieg wider. Reformen im Wehrdienstsystem und eine bessere soziale Unterstützung der Soldaten könnten entscheidend sein, um diese Herausforderung zu bewältigen. Angesichts der hohen Fallzahlen und der begrenzten Kapazitäten der Justizbehörden sind effektive Maßnahmen zur Eindämmung dieses Phänomens dringend notwendig.
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