Rückkehr aus dem Ausland mit 17 Jahren: Muss man sich militärisch registrieren lassen?.
17.08.2025
851
Journalist
Schostal Oleksandr
17.08.2025
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Ein ukrainischer Bürger, der im Ausland war und 17 Jahre alt geworden ist, muss sich nach seiner Rückkehr in die Heimat militärisch registrieren lassen. Zu diesem Thema hat der Anwalt Wjatscheslaw Kirdja geschrieben.Die Mutter des Teenagers wandte sich an Juristen, um herauszufinden, ob ihr Sohn, der plant, für eine bestimmte Zeit in die Ukraine zu kommen, sich militärisch registrieren lassen muss und ob er aufgrund seiner 17 Jahre ins Ausland reisen darf. Die Antwort war eindeutig: Der Junge muss sich militärisch registrieren lassen, und die Ausreise ins Ausland ist theoretisch möglich, aber es wäre besser, sich von dieser Verpflichtung befreien zu lassen.Daher sollten ukrainische Staatsbürger, die in ihr Heimatland zurückkehren und 17 Jahre alt geworden sind, sich zur militärischen Registrierung melden. Diese Verpflichtung schränkt ihr Recht, die Grenzen des Landes zu überschreiten, nicht ein, es wird jedoch empfohlen, die militärischen Pflichten rechtzeitig zu erfüllen.
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