Urteil wegen Ehe mit behinderter Stieftochter: Mann wollte Grenze illegal passieren.
Illegale Ausreise per Scheinehe: Gericht verurteilt Mann
Nach Angaben von TSN.ua: Ein Mann aus der Region Saporischschja hat sich einen ungewöhnlichen Weg aus der Ukraine bahnen wollen: Er heiratete offiziell seine behinderte Stieftochter. Das Gericht im Gebiet Lwiw verurteilte ihn nun wegen des Versuchs, mit dieser Scheinehe das Land illegal zu verlassen. Die Eheschließung erfolgte am 12. Dezember 2025 über die Mobil-App 'Dija' und sollte die Grundlage für seine Ausreisepläne bilden.
Die Stieftochter, die unter der Vormundschaft seiner Ehefrau steht, hat einen Schwerbehindertenausweis der Gruppe II. Diese Konstellation weckte bei Grenzbeamten Verdacht. Als der Mann am 17. Januar 2026 den Grenzübergang 'Rawa-Ruska' in der Region Lwiw erreichte, wurde er aufgrund der ungewöhnlichen familiären Bindung festgenommen. Die Ermittlungen führten zu einer Verurteilung nach Artikel 332, Teil 1 des Strafgesetzbuches der Ukraine, der die illegale Ausreise regelt.
Bedingte Haftstrafe als Folge
Das Urteil lautete auf drei Jahre Freiheitsentzug. Allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt; der Mann muss eine einjährige Bewährungszeit absolvieren. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf ein bekanntes Problem: Immer wieder versuchen Personen, durch fingierte Familienverhältnisse die strengen ukrainischen Ausreiseregeln zu umgehen. Solche Regelungen gelten insbesondere für Männer im wehrfähigen Alter.
Der Vorfall verdeutlicht eine systematische Schwachstelle, bei der Familienbande missbraucht werden, um migrationsrechtliche Beschränkungen zu unterlaufen. Dies bereitet den Strafverfolgungsbehörden zunehmend Sorge. Um ähnlichen Rechtsbrüchen vorzubeugen, wird eine Überprüfung und Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen diskutiert.
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