Frankreichs Bahn schafft Ruhezonen: Kinder in neuem Premium-Bereich unerwünscht.
Neue Regelung für den TGV: Kein Zutritt für Kinder unter 12
Nach Angaben von Novyny.live: Die französische Staatsbahn SNCF führt eine umstrittene Neuregelung ein: In einem separaten Premium-Bereich der TGV-Züge, genannt "Optimum", dürfen künftig keine Kinder unter zwölf Jahren mehr reisen. Diese Entscheidung stößt in der Öffentlichkeit auf Kritik. Der exklusive First-Class-Bereich wurde speziell für maximale Reisequalität und Ruhe konzipiert.
Die Einschränkung gilt jedoch nur an Werktagen und betrifft lediglich 8 Prozent der Plätze in den Hochgeschwindigkeitszügen. Die übrigen 92 Prozent aller Sitzplätze bleiben für alle Passagiere uneingeschränkt zugänglich. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mitnahme von Kindern auch im Optimum-Bereich wieder erlaubt. Jean Castex, der Generaldirektor der SNCF-Gruppe, betonte, dass der exklusive Komfort in diesem Wagen Privatsphäre für Geschäftsreisende und Urlauber garantieren soll.
'Um den maximalen Komfort in diesem reservierten Bereich zu gewährleisten, sind Kinder nicht zugelassen' - Jean Castex, Generaldirektor der SNCF-Gruppe.
Die Ankündigung löste bei einigen Eltern Empörung aus. Die Kritikerin Sarah El Haïri nannte die Maßnahme schockierend und betonte, dass 'Reisen mit Kindern kein zu lösendes Problem, sondern eine zu unterstützende Realität' sei. Die neue Regelung der SNCF sorgt damit weiter für hitzige Debatten unter Fahrgästen und Verkehrsexperten.
Folgen für Familien auf der Schiene
Das Kinder-Verbot im Premium-Bereich könnte ein wegweisender Schritt für neue Service-Standards im französischen Schienenverkehr sein. Während die SNCF damit komfortable Bedingungen für eine bestimmte Reisendengruppe schaffen will, deutet die Kritik von Familien auf mögliche negative Auswirkungen für den Tourismus hin. Solche Regelungen spiegeln einen breiteren Trend in der Transportbranche wider, wo Ruhe und Privatsphäre für viele Anbieter zu immer wichtigeren Verkaufsargumenten werden. In Deutschland sind vergleichbare diskriminierende Regelungen im Personentransport rechtlich nicht zulässig.
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