Mutter erstreitet vor Gericht in Lwiw die Auszahlung der Rente ihres verstorbenen Sohnes.
Gericht bestätigt Erbrecht an nicht ausgezahlten Rentenleistungen
Nach Angaben von Novyny.live: Ein Gericht in Lwiw hat entschieden, dass Angehörige Anspruch auf die noch nicht ausgezahlte Rente eines Verstorbenen haben. Eine Frau erbte die Rente ihres Sohnes, der im Jahr 2020 verschwand und 2024 offiziell für tot erklärt wurde. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein für den Schutz der Rechte von Familienmitgliedern behinderter Menschen dar und schafft Klarheit in einer bislang rechtlich unsicheren Situation.
Die Einzelheiten des Falles
Der Sohn der Frau war als Mensch mit Behinderung der Gruppe II eingestuft und galt seit 2020 als vermisst. Nach drei Jahren voller Ungewissheit und Ermittlungen sprach das Gericht 2024 die Todeserklärung aus. Daraufhin erhielt die Mutter einen Teil der ausstehenden Rente in Höhe von über 56.000 Griwna. Die verbleibende Restschuld belief sich jedoch auf 37.400 Griwna.
Das erstinstanzliche Gericht verpflichtete die Pensionskasse, den noch offenen Betrag auszuzahlen – eine Entscheidung, die auch in der Berufungsinstanz Bestand hatte. Darüber hinaus ordnete das Gericht an, dass die gesamte Rente, die der Sohn zu Lebzeiten nicht mehr erhalten hatte, entweder als Zahlung an die Hinterbliebenen innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Tod oder – falls diese Frist versäumt wurde – als Erbe auszuzahlen sei. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig ein effektiver rechtlicher Schutz für Erben in solchen Konstellationen ist.
Das Urteil hat nicht nur für die betroffene Familie Bedeutung, sondern auch für alle Angehörigen von Menschen mit Behinderung, die ähnliche Hürden bei der Durchsetzung von Sozialleistungen nach dem Tod eines nahen Verwandten erleben könnten. Die offizielle Feststellung des Todes und das daraus resultierende Erbrecht können entscheidende Schritte sein, um die Rechte dieser Erben zu wahren – und möglicherweise auch künftige gesetzliche Regelungen in diesem Bereich beeinflussen.
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