Die Schweiz hat den Schutz für Ukrainer bis 2027 verlängert: Welche Regionen das Recht verlieren werden.

Die Schweiz hat den Schutz für Ukrainer bis 2027 verlängert: Welche Regionen das Recht verlieren werden
Die Schweiz hat den Schutz für Ukrainer bis 2027 verlängert: Welche Regionen das Recht verlieren werden

Die Schweiz hat den vorläufigen Schutz für Ukrainer verlängert

Nach Angaben von inkorr.com: Am 8. Oktober hat der Schweizer Bundesrat die Verlängerung der Gültigkeit des vorläufigen Schutzes S für Ukrainer bis zum 4. März 2027 angekündigt. Die neue Initiative sieht einen differenzierten Ansatz für ukrainische Flüchtlinge je nach Herkunftsregion vor. Diese Informationen wurden von 'Glavkom' mit Verweis auf Blue News veröffentlicht.

Ab dem 1. November werden Personen, die aus folgenden Regionen kommen, als vorübergehend zurückkehrend betrachtet:

  • Wolyn;
  • Riwne;
  • Lwiw;
  • Ternopil;
  • Transkarpatien;
  • Ivano-Frankiwsk;
  • Tscherniwtzi.

Für Flüchtlinge aus anderen Regionen gelten spezielle Bedingungen und Rückkehrkriterien.

Die Ukrainern, die gemäß den neuen Regeln das Recht auf den Status S verlieren, können in der Schweiz Asyl beantragen. diejenigen, die ihren Status behalten, werden die Möglichkeit haben, staatliche Unterstützung zu erhalten.

 

Früher hat der Präsident Polens, Karol Nawrocki, ein Gesetz unterzeichnet, das die Aufenthaltsdauer ukrainischer Flüchtlinge im Land bis zum 4. März 2026 verlängert, jedoch die Bedingungen für die Gewährung finanzieller Unterstützung verschärft.

Darüber hinaus hat die Europäische Union eine Empfehlung zur schrittweisen Beendigung des vorläufigen Schutzes für Ukrainer verabschiedet, die eine Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung einer sicheren Rückkehr der Ukrainer nach Hause und deren nachhaltige Reintegration vorsieht, wenn die Sicherheitslage es zulässt.

Nach den Änderungen in der Schweizer Politik zum vorläufigen Schutz für Ukrainer sind die Anforderungen für Flüchtlinge aus der Ukraine im europäischen Raum strenger geworden. Jetzt werden die Herkunftsregion und verschiedene Rückführungskriterien je nach Ankunftsgebiet berücksichtigt.


Lesen Sie auch

Werbung