Das Gericht verurteilte einen Zeugen Jehovas zu 3 Jahren wegen der Umgehung der Mobilisierung.
Nach Angaben von ТСН: Im Gebiet Lviv erkannte das Gericht einen Mann der Umgehung der Mobilisierung für schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug. Der Mann erhielt eine Vorladung, lehnte jedoch den Aufruf mit Verweis auf seine religiösen Überzeugungen ab.
Details des Falls
Der 26-jährige Angeklagte, der eine Fachausbildung hat und als Junior-Papierbeschneider arbeitet, wurde von der Militärisch-medizinischen Kommission (MMK) als diensttauglich befunden. Dennoch erschien er absichtlich nicht zur Einberufung in die Militäreinheit. Die Mitarbeiter des Territorialen Rekrutierungszentrums (TRZ) erstellten ein Protokoll über sein Nichterscheinen.
Position des Angeklagten
Im Gericht erklärte der Angeklagte seine Unschuld. Er erklärte, dass er ein “Zeuge Jehovas” sei und religiöse Überzeugungen habe, die ihm den Militärdienst verbieten.
Er bemerkte, dass er am 21. Januar 2025 nicht zum TRZ erschienen ist, da er Anträge auf Wechsel des Militärdienstes in den Alternativdienst eingereicht hat und auf eine Antwort wartete.
Der Angeklagte hat auch einen Einschreibebrief an das TRZ über seine religiösen Überzeugungen und das Gesuch um Alternativdienst gesendet.
Obwohl er sich der Folgen des Nichterscheinens bei der militärischen Vorladung bewusst war, bat er das Gericht um Freispruch und verwies auf seine Anfrage.
Ein Zeuge-Pfarrer der religiösen Organisation „Zeugen Jehovas“ bestätigte, dass Militärdienst für Mitglieder ihres Glaubens inakzeptabel ist, da er den Einsatz von Waffen und die Teilnahme an bewaffneten Konflikten umfasst. Er stellte auch fest, dass militärischer Gehorsam den Zeugen Jehovas die Erfüllung irgendeiner Tätigkeit in den Streitkräften der Ukraine unmöglich macht.
Urteil des Gerichts
Das Gericht prüfte alle Beweise sorgfältig und kam zu dem Schluss, dass die Schuld des Angeklagten bestätigt ist.
Das Gericht berücksichtigte, dass der Angeklagte als diensttauglich befunden wurde, eine Vorladung erhalten hat und absichtlich nicht zur Einberufung erschienen ist.
Zu den religiösen Überzeugungen:
Das Gericht stellte fest, dass die Verfassung der Ukraine das Recht auf Glaubensfreiheit garantiert und die Möglichkeit eines Ersatzdienstes erlaubt.
Allerdings bestimmt das Gesetz der Ukraine über Alternativdienst, dass:
Alternativdienst nicht im Kriegszustand angewendet werden kann.
Die Gesetzgebung sieht keine Befreiung von der Einberufung während der Mobilisierung nur aufgrund religiöser Überzeugungen vor.
Somit ist das Argument des Angeklagten für das Recht auf Alternativdienst kein gesetzlicher Grund für die Umgehung der Mobilisierung während des Kriegszustands.
Infolgedessen wurde der Angeklagte zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Dieser Fall wirft viele Fragen über das Gleichgewicht zwischen religiösen Überzeugungen und der Pflicht, während eines Kriegszustandes Militärdienst zu leisten. In der Ukraine, angesichts der anhaltenden Aggression, wird die Frage der Einberufung und des Alternativdienstes zunehmend aktuell, insbesondere für diejenigen, die friedliche Ideale vertreten. Das Gerichtsurteil in diesem Fall unterstreicht die Einschränkungen, mit denen Gläubige in Zeiten militärischer Konflikte konfrontiert sind.
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