Ein Jahr Bewährung: Frau wegen unrechtmäßiger Nutzung der Mutterpension verurteilt.

Ein Jahr Bewährung: Frau wegen unrechtmäßiger Nutzung der Mutterpension verurteilt
Ein Jahr Bewährung: Frau wegen unrechtmäßiger Nutzung der Mutterpension verurteilt

Verurteilung wegen Betrugs

Nach Angaben von TSN.ua: Eine Frau ist vom Nowobawarskyj Bezirksgericht in Charkiw verurteilt worden, weil sie nach dem Tod ihrer Mutter die zuständigen Stellen nicht informierte. Sie nutzte weiterhin die Bankkarte der Verstorbenen und eignete sich so insgesamt 8.218 Griwnen und 64 Kopeken unrechtmäßig an. Die Mutter war am 25. Dezember 2024 verstorben, doch die Rentenzahlungen liefen weiter, was die Tochter ausnutzte. Solche Fälle belasten nicht nur die Sozialkassen, sondern stellen auch ein häufiges Delikt dar.

Die Angeklagte, die ein Geständnis ablegte, hob das Geld in zwei Tranchen ab: am 12. Februar einen Teil und am 26. Februar den Rest. Das Gericht sah den Tatbestand des Betrugs nach Teil 1, Artikel 190 des Strafgesetzbuches der Ukraine als erfüllt und verhängte eine einjährige Bewährungsstrafe.

Pflicht zur Meldung

Der Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die staatliche Leistungen betreffen, umgehend zu melden. Selbst in emotional schwierigen Zeiten nach einem Todesfall bleibt die rechtliche Verantwortung bestehen. Betrugsversuche ziehen konsequente rechtliche Schritte nach sich, um die Integrität des Sozialsystems zu schützen.


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