Ukrainische Menschen mit Behinderungen erhalten 2025 erhöhte Zahlungen: Wer Unterstützung erhält.
Im Jahr 2025 steht Personen mit Behinderung von Geburt an oder Kindern mit Behinderung unter 18 Jahren eine finanzielle Unterstützung des Staates zur Verfügung. Insbesondere ist bekannt, wie man die entsprechenden Zahlungen für nicht geschäftsfähige behinderte Personen beantragt und welche Dokumente erforderlich sind.
Darüber wird in einer Mitteilung auf dem Portal für staatliche Dienstleistungen 'Dija' informiert.
Wer Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat und wie hoch die Zahlungen sind
Wie angegeben, sollten die Zahlungen für Personen mit Behinderung von Geburt an und für Kinder mit Behinderung unter 18 Jahren während der gesamten Dauer der Behinderung gewährt werden. Diese Leistung ist sowohl für Ukrainer als auch für Ausländer und Staatenlose mit Flüchtlingsstatus in der Ukraine verfügbar.
Die Höhe der Zahlungen ist an den Existenzminimum für Personen, die ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben, gekoppelt. Und zwar:
- Für Personen mit Behinderung von Geburt an der ersten Gruppe – 100% des Existenzminimums (2361 UAH).
- Für Personen mit Behinderung von Geburt an der zweiten Gruppe – 80% des Existenzminimums (1888 UAH).
- Für Personen mit Behinderung von Geburt an der dritten Gruppe – 60% des Existenzminimums (1416 UAH).
- Für minderjährige Kinder mit Behinderung unter 18 Jahren – 70% des Existenzminimums (1652 UAH).
Wie man die Hilfe in Anspruch nehmen kann
Um die Unterstützung zu beantragen, können zwei Antragsmethoden genutzt werden: offline und online. Insbesondere kann die Leistung online über das Portal 'Dija' abgerufen werden:
- Sie müssen die Option 'Antrag einreichen' auswählen und sich anmelden;
- angeben, für wen die Hilfe benötigt wird;
- die Art der Hilfe auswählen, die Sie erhalten möchten, sowie die Empfangsmethode;
- Scans oder Fotos der Dokumente hinzufügen;
- die Daten überprüfen, mit einer elektronischen Unterschrift oder einer Dija-Unterschrift unterzeichnen;
- den Antrag senden.
Der Status der Antragstellung wird im persönlichen E-Kabinett auf dem Portal 'Dija' angezeigt.
Insbesondere kann der Antrag persönlich bei der Abteilung des Rentenfonds der Ukraine (PFU) eingereicht werden. Wenn die Person mit Behinderung nicht geschäftsfähig ist, kann die Hilfe beantragen: der Vormund, Adoptionseltern, der Vater oder die Mutter, einer der adoptierenden Elternteile oder der gesetzliche Vertreter.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ein Antrag in der entsprechenden Form;
- Ein Dokument, das die Identität des Antragstellers bestätigt;
- Steueridentifikationsnummer;
- Die Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie);
- Ein Bescheinigung von der Bildungseinrichtung mit Angabe der Anwesenheit/Nichtanmeldung auf voller staatlicher Unterhaltsbasis;
- Ein Gerichtsurteil über die Adoption des Kindes (Kopie);
- Eine Bescheinigung über die Adresse des Wohnsitzes der Person mit Behinderung von Geburt an oder des Kindes mit Behinderung sowie des gesetzlichen Vertreters;
- Aufenthaltserlaubnis für ständigen/vorübergehenden Aufenthalt (für Ausländer und Staatenlose in Form einer Kopie);
- Ein Beschluss über die Anordnung der Vormundschaft (Pflegschaft) (Kopie);
- Ein Gerichtsurteil über die Bestellung eines Vormunds für diese Person (Kopie);
- Ein Gerichtsurteil über die Anerkennung der Person als geschäftsunfähig (wenn der Vormund/Betreuer den Antrag stellt).
Die entsprechende finanzielle Unterstützung kann nur auf eine Sozialzahlungskarte erhalten werden.
Die Frist für die Antragstellung beträgt höchstens 10 Kalendertage.
Früher berichteten wir darüber, wer und wie eine einmalige staatliche Unterstützung bis zu 800.000 UAH erhalten kann. Auf diese Zahlungen können einige Bürger mit einer Behinderungsgruppe Anspruch haben.
Wir berichteten auch, dass in der Ukraine das Projekt Basic Needs umgesetzt wird, im Rahmen dessen die Bürger Mittel für medizinische Hilfe erhalten können. Schwerkranke können mit bis zu 9.000 UAH für den Kauf von Medikamenten rechnen.
Die Ukraine gewährleistet finanzielle Unterstützung für Bürger mit Behinderungen von Geburt an und Kinder mit Behinderung unter 18 Jahren, wobei die Höhe der Zahlungen an das Existenzminimum gekoppelt ist. Um diese Möglichkeit zu nutzen, ist es notwendig, den Antrag korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Dokumente in Ordnung zu haben. Das Portal 'Dija' bietet die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen und den Status seiner Bearbeitung zu überprüfen. Der Schwerpunkt liegt darauf, dass die Hilfe für die gesamte Dauer der Behinderung gewährt werden sollte und dass dieser Dienst für alle Bürger, einschließlich Ausländer und Staatenlose mit Flüchtlingsstatus, verfügbar ist.
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