Ab dem 10. September ändern sich die Grenzregeln für Transportdienstleister: Was abgeschafft wurde.
Änderungen der Grenzüberquerungsregeln für internationale Transportdienstleister
Nach Angaben von inkorr.com: Das Ministerium für Gemeinde- und Territoriumsentwicklung hat Neuigkeiten zu den Verfahren zur Buchung von Warteschlangen für die Ausreise von Fahrern kommerzieller Fahrzeuge mit Lizenz angekündigt. Ab dem 10. September müssen Informationen nur noch in das System eQueue eingegeben werden, und die Beantragung des '18-60' (auch bekannt als 'Weg') ist nicht mehr erforderlich.
Ab dem 10. September um 8:00 Uhr müssen bei der Buchung eines Platzes in der Warteschlange für die Grenzüberquerung für Fahrer lizenzierter Transportdienstleister die Daten nur im System eQueue eingetragen werden. Eine Beantragung des '18-60' (sogenannter 'Weg') ist nicht notwendig.
Früher mussten die Fahrer, um in die Warteschlange zu gelangen, zunächst einen Antrag im Modul '18-60' stellen und sich dann im eQueue registrieren.
Erleichterungen für lizenzierte Transportdienstleister
Dank der Neuerungen wird die Registrierung der Fahrer im System eQueue von der Grenzschutzbehörde durchgeführt. Dies soll das Leben der Transportdienstleister erleichtern, da eQueue der Hauptkanal für die Eingabe von Informationen über die Ausreise von Fahrern kommerzieller Fahrzeuge wird. Damit die Grenze erfolgreich überquert werden kann, müssen die Fahrer im elektronischen Büro der Transportdienstleister in der EKIS der Ukrtranssicherheit registriert sein.
Alle offiziellen Informationen über den lizenzierten Transportdienstleister werden in der EKIS der Ukrtranssicherheit gespeichert, daher kann sich der Fahrer nur dann im System eQueue registrieren, wenn seine Daten korrekt in das Büro des Transportdienstleisters eingegeben wurden.
Somit treten ab dem 10. September neue Regeln für die Buchung von Warteschlangen für Fahrer kommerzieller Fahrzeuge in Kraft, was die Verfahren für lizenzierte Transportdienstleister erheblich vereinfachen wird. Sie müssen nur noch die Informationen im System eQueue ausfüllen, ohne zusätzliche Anträge für '18-60' einzureichen.
Diese Neuerungen sollen ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Grenzübertrittsprozesses für kommerzielle Fahrzeuge werden. Die Vereinfachung der Verfahren wird es den Transportdienstleistern ermöglichen, Zeit zu sparen und sich auf die Erfüllung ihrer Pflichten zu konzentrieren, wodurch die allgemeine Effizienz gesteigert wird. Dies könnte insbesondere positive Auswirkungen auf internationale Frachttransporte haben und das Geschäft in der Ukraine fördern.
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