Stromausfälle in der Ukraine: Ab 9. März gelten regionale Stundengrafiken.
Stromabschaltungen nach Zeitplan
Nach Angaben von TSN.ua: Um die angespannte Lage im Stromnetz zu stabilisieren, führt die Ukraine ab dem 9. März um 08:00 Uhr bis Mitternacht gestaffelte Stromsperren ein. Hintergrund sind die massiven Schäden an der Energieinfrastruktur durch russische Angriffe. Die zeitlich begrenzten Abschaltungen sollen die Versorgung in den betroffenen Regionen sichern.
Die konkreten Zeitfenster variieren je nach Gebiet. In der Oblast Schytomyr sind private Haushalte von 16:00 bis 22:00 Uhr betroffen, Industrie und Gewerbe müssen zwischen 08:00 und 24:00 Uhr mit Unterbrechungen rechnen. In der Oblast Winnyzja gelten die Sperren von 16:00 bis 22:00 Uhr, in der Oblast Mykolajiw von 16:00 bis 23:59 Uhr. Die Oblast Saporischschja ist von einer ganztägigen Regelung betroffen, die von 00:00 bis 24:00 Uhr in Kraft ist.
Zusätzlich ordnete der nationale Netzbetreiber Ukrenerho am 9. März um 10:08 Uhr für den regionalen Versorger Poltawaoblenenerho an, einen Notfallplan mit fünf Abschalt-Staffeln umzusetzen. Dies unterstreicht die anhaltende Gefährdungslage für das Stromnetz.
Weitere betroffene Regionen
Neben den bereits genannten Gebieten sind auch in folgenden Oblasten planmäßige Stromabschaltungen vorgesehen:
- Kiew
- Dnipropetrowsk
- Tschernihiw
- Sumy
- Chmelnyzkyj
- Winnyzja
- Tscherkassy
- Kirowohrad
- Mykolajiw
- Saporischschja
- Poltawa
- Charkiw
Die koordinierten Abschaltungen sind Teil landesweiter Bemühungen, die knappen Energieressourcen in der Krise zu verwalten und einen kompletten Kollaps des Netzes zu verhindern.
Die Einführung der Stundengrafiken ist eine direkte Reaktion auf die massive Beschädigung der Energieinfrastruktur. Sie zeigt, wie wichtig die Aufrechterhaltung der Netzstabilität unter diesen extremen Bedingungen ist.
Durch diese Maßnahmen soll die Überlastung des Netzes verringert und ein grundlegender Betrieb mit den verfügbaren Kapazitäten gewährleistet werden. Dies ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Grundfunktionen.
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