Was ukrainische Reisende ab 2026 an der EU-Grenze erwartet.
Visumfreier Reiseverkehr für Ukrainer in die EU
Nach Angaben von Novyny.live: Für ukrainische Staatsbürger gelten beim Grenzübertritt in die EU-Länder klare Bestimmungen. Der visumfreie Aufenthalt ist an mehrere zentrale Bedingungen geknüpft:
- Einhaltung der maximalen Aufenthaltsdauer;
- Vorlage der erforderlichen Reisedokumente;
- Abschluss einer Auslandskrankenversicherung;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
Eine wesentliche Änderung steht ab dem Jahr 2026 bevor: Dann wird ein neues Ein- und Ausreisesystem in Kraft treten, das die Abgabe von Fingerabdrücken vorsieht.
Einreisebestimmungen für den Schengen-Raum
Im Schengen-Raum dürfen sich Ukrainer maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Für die reibungslose Einreise ist ein biometrischer Reisepass erforderlich, der mindestens drei Monate über die geplante Rückkehr hinaus gültig sein muss. Zudem ist eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro verpflichtend.
Für welche Länder gilt die Visumfreiheit? Sie umfasst alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands. Auch in Rumänien ist ein visumfreier Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen möglich.
Welche Neuerungen kommen auf Reisende zu? Ab 2026 führt die EU das Einreise-/Ausreisesystem EES ein, das die Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern vorsieht. Geplant ist zudem die Inbetriebnahme des Reisegenehmigungssystems ETIAS im vierten Quartal 2026. Die Online-Beantragung für ETIAS wird 20 Euro kosten und ist alle drei Jahre zu erneuern.
Diese Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen für ukrainische EU-Reisenden deutlich verändern. Die neuen Regelungen sind Teil europäischer Bemühungen zur verstärkten Grenzkontrolle und höheren Sicherheit. Systeme wie ETIAS und EES sollen den Grenzübertritt für regelkonforme Reisende zwar vereinfachen, gleichzeitig aber den Zugang für potenzielle Gefährder erschweren. Ukrainische Bürger sollten sich daher frühzeitig auf die geänderten Prozeduren einstellen, um bei künftigen Reisen in die EU keine unerwarteten Hindernisse zu erfahren.
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