Die Regierung verpflichtet weibliche Mediziner, sich für die Militärregistrierung zu melden: Was bedeutet das?.
Die Regierung hat den Beschluss Nr. 916 verabschiedet, der sich auf Frauen mit medizinischer und pharmazeutischer Ausbildung im Kontext der Mobilisierung bezieht. Nach den neuen Vorschriften müssen sie eine militärisch-medizinische Kommission durchlaufen und sich registrieren lassen, was jedoch keine obligatorische Mobilisierung bedeutet.
Einrichtungen, die Fachkräfte im Bereich medizinischer und pharmazeutischer Berufe ausbilden, sind verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Ausbildung die Listen der Absolventinnen an die territorialen Rekrutierungs- und Sozialunterstützungszentren am Wohnort weiterzuleiten.
Frauen, die ihren Abschluss gemacht haben, müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende ihrer Ausbildung persönlich bei den territorialen Rekrutierungs- und Sozialunterstützungszentren erscheinen, um die militärisch-medizinische Kommission zu durchlaufen.
Wenn eine Frau freiwillig in den Militärdienst eintreten möchte, muss sie eine militärisch-medizinische Kommission durchlaufen und einen militärischen Spezialität, die ihrer zivilen Profession entspricht, vor der Unterzeichnung des Militärdienstvertrags erhalten.
Diese Änderungen in den Mobilisierungsregeln betreffen nur Frauen mit medizinischer und pharmazeutischer Ausbildung und machen den Militärdienst für sie freiwillig.
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