Ab 2026: Nachtschichten kehren zurück – mit strengen Auflagen und höheren Zuschlägen.

Ab 2026: Nachtschichten kehren zurück – mit strengen Auflagen und höheren Zuschlägen
Ab 2026: Nachtschichten kehren zurück – mit strengen Auflagen und höheren Zuschlägen

Die Rückkehr der Nachtschicht in der Ukraine

Nach Angaben von Novyny.live: Ab Januar 2026 könnten in der Ukraine während des Kriegsrechts wieder Nachtschichten für bestimmte Betriebe eingeführt werden. Dies betrifft insbesondere Apotheken, Geschäfte und andere Einrichtungen. Die Arbeit in der Nacht muss nach dem Arbeitsgesetzbuch mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag vergütet werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Versorgung der Bevölkerung in einer Ausnahmesituation aufrechtzuerhalten.

Von der möglichen Wiedereinführung betroffen wären unter anderem:

  • Apotheken
  • Einzelhandelsgeschäfte
  • Tankstellen
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Einkaufs- und Unterhaltungszentren

Die Ausgangssperren während des Kriegsrechts hatten den Betrieb dieser Unternehmen erheblich beeinträchtigt, was die aktuelle Diskussion notwendig macht.

Gemäß Artikel 108 des Arbeitsgesetzbuchs muss Nachtarbeit mit mindestens 20 % Aufschlag auf den Tariflohn vergütet werden. Bei Verstößen gegen diese Mindestgarantie droht ein Bußgeld in Höhe von zwei Mindestlöhnen pro betroffener Person. Die nationale Rahmenvereinbarung sieht zudem einen Abendzuschlag von 20 % und einen Nachtzuschlag von 35 % auf den Stundenlohn vor.

Strenge Voraussetzungen für die Nachtarbeit

Unternehmen, die nachts öffnen wollen, müssen strenge Auflagen erfüllen. Dazu zählen die Sicherstellung von:

  • einer autarken Stromversorgung
  • ausreichender Beheizung der Räume
  • eines stabilen Kommunikationsnetzes
  • Möglichkeiten zum Aufladen von Geräten
  • kostenlosem heißem Tee für die Mitarbeiter
  • Registrierung als "Punkt der Unbeugsamkeit" (Notunterkunft)

Diese Maßnahmen sollen den Komfort und vor allem die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten, die unter erschwerten Bedingungen ihren Dienst verrichten.

Die geplante Rückkehr der Nachtschichten ist ein wichtiger Schritt, um die Funktionsfähigkeit systemrelevanter Betriebe im Kriegszustand zu sichern. Die Regelung verfolgt das Ziel, sowohl die Wirtschaft zu stützen als auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten angemessen zu gestalten. Die detaillierten Sicherheitsvorgaben unterstreichen den Versuch, einen Ausgleich zwischen betrieblichen Erfordernissen und dem Schutz der Arbeitnehmer in einer extremen Lage zu finden.


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