Neue Regeln für Rentner: Wie die ausländische Dienstzeit jetzt berechnet wird.
Neue Regel für die Anrechnung der ausländischen Dienstzeit
Ukrainer, die im Ausland oder in den ehemaligen Sowjetrepubliken gearbeitet haben, haben neue Regeln für die Anrechnung der Dienstzeit für die Rentenzuteilung erhalten. Die ukrainische Regierung hat nach einem Jahr Verzögerung die Verordnung genehmigt, die die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 3674 ermöglicht, das von der Werchowna Rada im April 2024 angenommen wurde. Darüber berichtete der Journalist Sergei Korobkin.
'Endlich hat die Regierung eine wichtige Entscheidung zu Renten getroffen, jedoch unter Verletzung der gesetzlich festgelegten Fristen,' - bemerkte Korobkin.
Die neue Ordnung, genehmigt durch die Verordnung der Regierung Nr. 562 vom 16. Mai 2025, legt die Regeln zur Bestätigung der ausländischen Dienstzeit fest. Die Anrechnung solcher Dienstzeit ist bedingt und wird nur angewendet, wenn die ukrainische Dienstzeit für die Rentenzuteilung nicht ausreicht. Diese Dienstzeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Rente.
'Bei der Berechnung der Rente wird die ausländische Dienstzeit nicht berücksichtigt,' - erklärte der Experte.
Dienstzeit in den ehemaligen Sowjetrepubliken bis 1992
Darüber hinaus betreffen die neuen Regeln auch die Dienstzeit, die in den ehemaligen Sowjetrepubliken bis 1992 erworben wurde. Diese Dienstzeit wird voll angerechnet und hat Einfluss auf die Höhe der Rente, wenn die Person in diesem Zeitraum keine Rentenzahlungen aus anderen Ländern erhalten hat. Um diese Dienstzeit zu bestätigen, müssen entsprechende Dokumente der Pensionskasse der Ukraine vorgelegt werden.
Die neuen Regeln gelten nicht für Länder, mit denen Rentenabkommen bestehen. Zudem können Arbeitnehmer, die im Rahmen der UdSSR im Ausland gearbeitet haben, diese Dienstzeit problemlos anrechnen lassen. Renten, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bewilligt wurden, unterliegen keiner Überprüfung.
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