Neue Einreiseregeln in die EU - Was Ukrainer im Ausland wissen müssen.

Neue Einreiseregeln in die EU - Was Ukrainer im Ausland wissen müssen
Neue Einreiseregeln in die EU - Was Ukrainer im Ausland wissen müssen

Ab dem 12. Oktober dieses Jahres wird ein neues Einreise-/Ausreisesystem namens EES (Entry-Exit System) in Kraft treten. Das digitale Grenzmanagementsystem wird Personen registrieren, die keine Staatsbürger sind, einschließlich Ukrainern, und einen kurzfristigen Aufenthalt haben. Die Registrierung erfolgt beim Überschreiten der Außengrenzen von 29 europäischen Ländern, die das System nutzen. EES wird die Grenzkontrollen erleichtern und Betrug mit persönlichen Daten verhindern.

Darüber hinaus wird Ende 2026 das europäische Informations- und Autorisierungssystem für Reisen ETIAS eingeführt. Staatsbürger von visumfreien Ländern, einschließlich der Ukraine, müssen eine ETIAS-Genehmigung für Reisen in die EU-Länder erhalten. Das Dokument wird für 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses ausgestellt.

Müssen sich Ukrainer im Ausland registrieren?

Personen mit vorübergehendem Schutz müssen sich nicht in den Systemen EES und ETIAS registrieren. Um eine Registrierung zu vermeiden, müssen sie nachweisen, dass sie diesen Schutz haben.

Die ETIAS-Genehmigung wird 7 Euro kosten und ist 3 Jahre gültig. Sie muss online vor der Reise in die EU beantragt werden. Das ETIAS-System ist noch nicht gestartet, daher ist eine Registrierung derzeit nicht erforderlich.

Wichtige Fakten zu EES

Das EES-System wird die manuelle Stempelausgabe in den europäischen Ländern ersetzen. Biometrische Daten werden bei der ersten Einreise erfasst, und das System wird auch auf Personen ohne Visa und Inhaber von Kurzzeitvisa ausgeweitet.

Es wurde auch über ein neues System zum Grenzübertritt in die EU informiert, das die Kontrollen erleichtert und Betrug verhindert. Außerdem sollten die Ausreisebestimmungen für minderjährige Kinder beachtet werden.


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