Ab 2026: Ukrainer benötigen für Polen und das Schengen-Gebiet die elektronische Einreiseerlaubnis ETIAS.

Ab 2026: Ukrainer benötigen für Polen und das Schengen-Gebiet die elektronische Einreiseerlaubnis ETIAS
Ab 2026: Ukrainer benötigen für Polen und das Schengen-Gebiet die elektronische Einreiseerlaubnis ETIAS

Neue Einreisebestimmungen für ukrainische Staatsbürger

Nach Angaben von Novyny.live: Für ukrainische Reisende ändern sich ab Ende 2026 die Einreisebedingungen in die Länder des Schengen-Raums, zu denen auch Polen gehört. Dann wird die Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung ETIAS verpflichtend. Diese Maßnahme ist Teil einer europäischen Initiative zur Vereinfachung und Modernisierung der Grenzkontrollen für Angehörige von Drittstaaten wie der Ukraine.

Die Beantragung des ETIAS kostet pro Person 20 Euro. Von dieser Gebühr sind jedoch bestimmte Personengruppen befreit: Reisende über 70 Jahre, Minderjährige unter 18 Jahren sowie Familienangehörige von EU-Bürgern. Diese Regelung soll besonders schutzbedürftige Gruppen entlasten, die in den Schengen-Raum einreisen möchten.

Gültigkeit und wichtige Bedingungen des ETIAS

Die erteilte Genehmigung ist bis zu drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des bei der Beantragung genannten Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt. Innerhalb dieses Zeitraums sind beliebig viele Einreisen möglich. Allerdings gilt die übliche Aufenthaltsbeschränkung: Es dürfen sich nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Gebiet aufgehalten werden. Wichtig zu wissen: Bei einer Ablehnung des Antrags oder bei Fehlern in der Eingabe wird die Gebühr nicht erstattet. Eine sorgfältige und korrekte Beantragung ist daher entscheidend.

Die neuen Vorschriften werden für ukrainische Touristen und Geschäftsreisende somit zusätzliche Formalitäten mit sich bringen, auf die sie sich einstellen sollten.

Die Einführung von ETIAS ist ein Baustein der EU-Politik zur Stärkung der Grenzsicherheit und des risikobasierten Managements der Außengrenzen.

Diese Änderung könnte sich auf das Reiseverhalten und Geschäftsbeziehungen auswirken, da der zusätzliche Schritt für manche eine Hürde darstellen kann. Eine frühzeitige Information und Vorbereitung der Reisenden wird den Übergang zu den neuen Regeln erleichtern. Es handelt sich um eine Standardisierung, die für viele Drittstaatsangehörige bereits gilt oder gelten wird.


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