Privatisierung eines Zimmers im Studentenwohnheim: Wer hat das Recht und wie man Eigentum anmeldet.

Privatisierung eines Zimmers im Studentenwohnheim: Wer hat das Recht und wie man Eigentum anmeldet
Privatisierung eines Zimmers im Studentenwohnheim: Wer hat das Recht und wie man Eigentum anmeldet

Wenn du in einem Studentenwohnheim wohnst, werden dir neue Möglichkeiten vorgestellt, Eigentümer deines Zimmers zu werden. Ja, das ist jetzt möglich, aber es ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.

Wer hat das Recht auf die Privatisierung eines Zimmers im Studentenwohnheim

Um das Recht auf die Privatisierung eines Zimmers zu erhalten, musst du mehreren Kriterien entsprechen:

  • keine andere Wohnung besitzen;
  • mindestens 5 Jahre im Studentenwohnheim wohnen;
  • kein Recht auf kostenlose Privatisierung in der Vergangenheit haben.
'Kostenlose Privatisierung ist nur für diejenigen verfügbar, die tatsächlich im Zimmer wohnen, eine offizielle Registrierung haben und keine eigene Wohnung besitzen', erklärt der Anwalt Jurij Aiwazjan.

Der Privatisierungsprozess für ein Zimmer im Studentenwohnheim

Es kann nur Wohnraum privatisiert werden, der nicht temporär ist (zum Beispiel für Studenten oder Flüchtlinge). Das Zimmer muss eine separate Nummer haben, was für Flur-Wohnheime relevant ist.

'Der Prozess ist kostenlos, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Einschränkungen: Die Fläche des Zimmers darf 21 qm pro Person plus 10 qm pro Familie nicht überschreiten. Wenn die Größe die festgelegten Normen überschreitet, muss der Rest gekauft werden', erklärt Jurij Aiwazjan.

Welche Dokumente sind für die Privatisierung erforderlich

Die Anmeldung der Privatisierung erfordert einen bestimmten Satz Dokumente:

  • Antrag;
  • Kopien der Pässe und der Steuer-IDs des Antragstellers und der Familienmitglieder;
  • Dokumente über Familienverhältnisse;
  • Registrierungsbescheinigungen;
  • Tecpass für das Zimmer;
  • Aufenthaltsgenehmigung;
  • Verzicht auf kostenlose Privatisierung, falls diese zuvor stattgefunden hat;
  • Miet- oder Pachtvertrag;
  • ärztliche Bescheinigung über das Fehlen von Tuberkulose.

Alle diese Dokumente müssen beim zuständigen Privatisierungsorgan eingereicht werden.

Was nach der Privatisierung des Zimmers im Studentenwohnheim zu tun ist

Nach Abschluss des Privatisierungsverfahrens erhältst du das Eigentumsrecht an deinem Zimmer, was es dir ermöglicht, frei darüber zu verfügen – zu verkaufen, zu vermieten oder zu vererben. Außerdem hat die Regierung ein Pilotprojekt zum Bau von kommunalen Wohnraum gestartet, das zur Vermietung zu einem deutlich niedrigeren Preis als auf dem Markt angeboten wird.


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