Die Mietwohnung gibt kein Eigentumsrecht: Was Sie über den Schutz des Wohnraums wissen müssen.

Die Mietwohnung gibt kein Eigentumsrecht: Was Sie über den Schutz des Wohnraums wissen müssen
Die Mietwohnung gibt kein Eigentumsrecht: Was Sie über den Schutz des Wohnraums wissen müssen
Viele Ukrainer leben seit Jahrzehnten in einer Situation, in der sie in Wohnungen wohnen, die sie mieten, aber dabei keine Garantien für ein langfristiges Wohnen haben. Es tauchen immer wieder Geschichten über Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Mietern auf. Man sollte jedoch verstehen, dass eine langfristige Mietwohnung dem Mieter keinerlei Rechte an der Immobilie gewährt, betont die Anwältin Maria Levchenko.
„Das Eigentumsrecht ist ein unverletzliches Recht, das durch die Verfassung geschützt ist. Wenn die Wohnung ordnungsgemäß registriert ist, kann sie nicht weggenommen werden“, erklärt die Anwältin.

Das Eigentumsrecht an einer Wohnung ist unantastbar

In Artikel 41 der Verfassung der Ukraine steht eindeutig, dass niemand des Eigentumsrechts beraubt oder in dessen Ausübung eingeschränkt werden kann. Das Gesetz erlaubt die Beschlagnahme von Eigentum nur in Ausnahmefällen, und das gilt nicht für Situationen, in denen eine Person einfach für längere Zeit eine Wohnung mietet. Kein Mietvertrag, selbst nicht für zehn oder mehr Jahre, gewährt dem Mieter Eigentumsrechte an der Wohnung.

Langfristige Miete schafft keine Vermögensrechte

Es gibt den weit verbreiteten Mythos, dass das lange Wohnen in einer Wohnung, die Zahlung von Nebenkosten und Renovierungen das Recht auf einen Anteil oder die gesamte Wohnung gewährt. Das entspricht jedoch nicht der Realität. Keine Nutzung des Eigentums verwandelt sich in ein Eigentumsrecht. Das ukrainische Gesetz regelt eindeutig das System der Eigentumsregistrierung, sodass ohne diesen Eintrag im Register keine Rechte existieren. Daher sollte kein Mieter auf Eigentum hoffen.Die ukrainischen Gesetze definieren klar die Eigentumsrechte an Wohnungen, und selbst langfristiges Wohnen oder die Zahlung von Rechnungen gewähren dem Mieter kein Eigentumsrecht an dem Eigentum. Am besten ist es, sich vor der Unterzeichnung des Vertrags sorgfältig mit den Mietbedingungen vertraut zu machen und Konfliktsituationen mit dem Wohnungseigentümer zu vermeiden.


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