Ukrainer werden an der polnischen Grenze auf Geld überprüft: wie viel man bei sich haben muss.

Ukrainer werden an der polnischen Grenze auf Geld überprüft: wie viel man bei sich haben muss
Ukrainer werden an der polnischen Grenze auf Geld überprüft: wie viel man bei sich haben muss
An der polnischen Grenze finden Kontrollen aller Ukrainer statt. Die Mitarbeiter der Grenzübergänge können die Zahlungsfähigkeit überwachen, um sicherzustellen, dass die Person über ausreichende Mittel für den Aufenthalt in Polen verfügt. Zu den anderen Kontrollarten gehören die Pass- und Zollkontrolle.

Mindestbeträge für die Einreise nach Polen

Obwohl die Überprüfung der finanziellen Situation nicht obligatorisch ist, können die Grenzbeamten eine Überwachung durchführen. Falls sie feststellen, dass es an ausreichenden Mitteln mangelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass man nicht über die Grenze gelassen wird. Laut Informationen auf dem Portal Migrant Info wird den Ukrainern empfohlen, bestimmte Beträge in bar bei sich zu haben:

  • 300 Złoty für Reisen bis zu 4 Tagen;
  • 75 Złoty für jeden weiteren Tag über 4 Tage.

Es ist auch wichtig, ein Rückfahrticket oder 200 Złoty als Entschädigung zu haben. Die erforderlichen Mittel können in Bargeld oder auf Bankkonten vorhanden sein.

Fälle, in denen keine Kontrollen durchgeführt werden

Einige Kategorien von Ausländern können von der Nachweispflicht der Zahlungsfähigkeit befreit sein, wie zum Beispiel diejenigen, die auf Einladung reisen, zur Arbeit einreisen oder im Rahmen spezieller Programme. Es ist jedoch erforderlich, Dokumente mitzuführen, die den Zweck der Reise bestätigen.

Es ist auch zu beachten, dass einige Lebensmittel und valutare Werte einen Einreiseverweigerungsgrund darstellen können.

Die polnischen Grenzbehörden verlangen von Ukrainern, dass sie über ausreichende Mittel für den Aufenthalt im Land verfügen. Bei unzureichendem Geld kann die Einreise verweigert werden. Einige Kategorien von Reisenden sind von dieser Anforderung befreit, jedoch müssen sie Dokumente mitführen, die den Zweck der Reise bestätigen.

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