Erfundene Notlagen: Gericht in Mykolajiw verurteilt Betrügerin, die mit Social-Media-Masche Geld erpresste.
Betrugsfall in der Region Mykolajiw
Nach Angaben von TSN.ua: Eine Frau aus der Region Mykolajiw ist wegen Betrugs verurteilt worden. Sie hatte einem Mann, den sie in sozialen Netzwerken kennenlernte, vorgetäuscht, in Schwierigkeiten zu stecken, um an sein Geld zu gelangen. Das Rajongericht Wradijiw befand sie der Teile 1 und 2 von Artikel 190 des Strafgesetzbuches der Ukraine für schuldig. Die Masche der Angeklagten zeigt, wie leichtgläubig Menschen in Online-Beziehungen sein können.
Die Betrugsmasche im Detail
Anfang 2024 begann die Frau mit ihren betrügerischen Aktivitäten. Sie erstellte zwei Profile auf Facebook, die attraktiven Frauen gehörten. Laut Ermittlungen überwies das männliche Opfer am 19. Juni 2024 insgesamt acht Zahlungen in Höhe von 39.200 Griwna. Mit der Zeit wurden ihre Forderungen immer dreister:
- Sie verlangte 17.000 Griwna, um angeblich ein Problem im Zusammenhang mit der Mobilisierung zu den ukrainischen Streitkräften zu „lösen“.
- Als letzte große Überweisung forderte sie 20.000 Griwna für eine angebliche Stromschuld.
Insgesamt zahlte der Geschädigte der Betrügerin 119.400 Griwna.
Das Gericht entschied, die Frau nicht ins Gefängnis zu schicken, sondern setzte eine Bewährungszeit von einem Jahr fest. Zudem muss die Verurteilte dem Opfer 114.400 Griwna zurückzahlen. Im Zuge der Ermittlungen wurden zwei Mobiltelefone sichergestellt – ein Redmi Note 12 und ein HOMI. Das Urteil zeigt, dass die Justiz bei solchen Taten durchgreift, auch wenn die Täterin auf freiem Fuß bleibt.
Dieser Fall verdeutlicht das wachsende Problem des Betrugs in der Ukraine, besonders in Zeiten, in denen soziale Netzwerke intensiv genutzt werden.
Kriminelle nutzen moderne Technologien, um ihre Opfer zu manipulieren und zu täuschen, was die Sicherheit der Nutzer gefährdet. Das Urteil könnte anderen potenziellen Opfern als Warnung dienen, in Online-Kommunikation vorsichtig zu sein und Betrugsmuster frühzeitig zu erkennen.
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