Frühere YUKO-Sängerin beantragt ukrainische Staatsbürgerschaft: So geht es weiter.

Frühere YUKO-Sängerin beantragt ukrainische Staatsbürgerschaft: So geht es weiter
Frühere YUKO-Sängerin beantragt ukrainische Staatsbürgerschaft: So geht es weiter

Julia Jurina reicht Unterlagen für ukrainische Staatsangehörigkeit ein

Nach Angaben von TSN.ua: Die Sängerin Julia Jurina, ehemaliges Mitglied der Band YUKO, hat offiziell die ukrainische Staatsbürgerschaft beantragt. Bestätigt wurde dies am 17. März 2023, als ihre Dokumente angenommen wurden. Derzeit warten diese auf die Unterschrift von Präsident Wolodymyr Selenskyj. Nach der Genehmigung muss Jurina Prüfungen zur ukrainischen Geschichte und Verfassung ablegen.

Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

Julia Jurina stammt ursprünglich aus der Russischen Föderation und zog 2012 in die Ukraine. Sie äußerte sich zum Verfahren:

„Am 17. März 2026 wurden meine Unterlagen zur Änderung der Staatsbürgerschaft angenommen. Wie lange die Bearbeitung nun dauert, ist unklar. Die Dokumente müssen nun geprüft und mein Antrag dem ukrainischen Präsidenten vorgelegt werden, damit er zustimmt und unterschreibt. Im positiven Fall könnte ich in etwa einem Jahr die Papiere erhalten.“ – Julia Jurina

Zudem unterzeichnete Jurina eine Verpflichtung, Prüfungen zur ukrainischen Verfassung und Geschichte abzulegen. Sie erklärte: „Ich werde sie ablegen. Für den Fall der Fälle – noch gibt es nichts zu gratulieren.“ Die Sängerin bereitet sich also aktiv auf alle nötigen Schritte vor.

Jurinas Antrag zeigt, wie Menschen aus anderen Ländern zunehmend Integration in die ukrainische Gesellschaft anstreben – besonders vor dem Hintergrund aktueller politischer und sozialer Entwicklungen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Einbürgerungsprozesses und die Bereitschaft neuer Bürger, ukrainisches Recht zu respektieren, was auch die Prüfungen umfasst. Gelingt das Verfahren, könnte es als Vorbild für andere Interessierte dienen.


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