Millionen Ukrainern werden die Regeln für die Berechnung der Renten geändert: Wer ist betroffen.
25.06.2025
4408
Journalist
Schostal Oleksandr
25.06.2025
4408
Die Regierung der Ukraine hat eine wichtige Entscheidung bezüglich des Versicherungsjahres im Ausland getroffen. Jetzt können Ukrainer die im Ausland erworbenen Jahre bei der Berechnung ihrer Rente in der Ukraine berücksichtigen. Die neuen Regeln erlauben es, die Arbeitsjahre in der Ukraine und im Ausland zu kombinieren, um das Rentenalter festzulegen. Sie betonen auch, dass die ausländischen Jahre einen Einfluss auf das Rentenrecht haben, jedoch nicht auf die Höhe der Rente. Ukrainern, die im Ausland gearbeitet haben, wird geraten, sich eine offizielle Bestätigung ihres ausländischen Versicherungsjahres von den zuständigen Rentenbehörden des Landes, in dem sie gearbeitet haben, zu besorgen. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, gibt es ein Verfahren zur Kontaktaufnahme mit dem Rentenfonds der Ukraine, um alternative Wege zur Beschaffung der erforderlichen Dokumentation zu finden. Die Regierung der Ukraine hat eine neue Entscheidung bezüglich des Versicherungsjahres im Ausland getroffen, die den Ukrainern helfen wird, ihre ausländischen Jahre bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Die neuen Regeln ermöglichen es, die Arbeitsjahre in der Ukraine und im Ausland zu kombinieren, um nicht nur das Rentenrecht, sondern auch das Rentenalter festzulegen.
Lesen Sie auch
- Angst vor neuer Mobilisierungswelle: Russen kaufen massenhaft Immobilien im Ausland
- Moskau gibt als erstes zu, dass es eine Treibstoffknappheit gibt, angesichts von Droneangriffen: Lange Schlangen an Tankstellen und Krise betrifft 50 Millionen Russen
- Weltbank überweist 3,35 Milliarden Dollar an die Ukraine – wofür das Geld eingesetzt wird
- Kiewer Nahverkehr wird teurer: Fahrpreise und Abos steigen ab 15. Juli
- 3,39 Milliarden Dollar von der Weltbank: Wofür das Geld in der Ukraine eingesetzt wird
- Ukraine plant Lizenzfertigung von Patriot-Raketen: Ein Meilenstein für die Rüstungsindustrie

