Neue Pflicht für Unternehmen: Ab 2026 müssen Firmen mit über acht Angestellten eine Person mit Behinderung einstellen.
Ukraine reformiert Einstellungsregeln für Menschen mit Behinderung
Nach Angaben von Novyny.live: Die ukrainische Regierung hat mit der Verordnung Nr. 490 „Einige Fragen zur Berechnung und Erfüllung der Vorgabe von Arbeitsplätzen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“ einen neuen Kurs eingeschlagen. Kern der Änderungen ist eine Neudefinition der durchschnittlichen Anzahl an Vollzeitkräften, die zur Erfüllung der Beschäftigungsquote herangezogen wird. Bestimmte Positionen werden künftig aus der Berechnung ausgeschlossen, während zugleich strengere Auflagen zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen gelten. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt voranzutreiben.
Konkret müssen Betriebe mit mehr als acht Beschäftigten ab dem Jahr 2026 eine Person mit Behinderung einstellen. Dies entspricht 4 Prozent der durchschnittlichen Zahl der Vollzeitkräfte. Die Unternehmen sind somit aufgefordert, aktiver auf Menschen mit Behinderung zuzugehen und ihnen eine berufliche Perspektive zu bieten.
Lohnanpassungen und finanzielle Anreize für Arbeitgeber
Im Jahr 2025 lag der Mindestlohn für Menschen mit Behinderung bei 48 Griwna pro Stunde beziehungsweise 8.000 Griwna monatlich. Für 2026 ist eine Erhöhung auf 52 Griwna pro Stunde und 8.647 Griwna im Monat vorgesehen. Diese Steigerung soll die Arbeitsbedingungen für diese Personengruppe attraktiver machen und Arbeitgeber dazu bewegen, die neuen Vorgaben zu erfüllen.
Ein weiterer wichtiger Hebel ist der ermäßigte Satz für den einheitlichen Sozialbeitrag (ESV), der für Beschäftigte mit Behinderung nur 8,41 Prozent beträgt – im Vergleich zu regulären 22 Prozent. Diese Entlastung bei den Lohnnebenkosten kann für Firmen ein starker Anreiz sein, die Einstellungsquote zu erfüllen. Zudem übersteigt die Vergütung für manche Positionen das marktübliche Niveau: So werden etwa für Stuckateure Gehälter von 80.000 Griwna geboten, was auch qualifizierte Fachkräfte mit Behinderung anlocken könnte.
Die neuen Regeln legen zudem fest, welche Arbeitsplätze bei der Berechnung der Quote nicht berücksichtigt werden dürfen. Dazu zählen:
- Arbeitsplätze mit gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Bedingungen;
- Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko;
- Positionen im öffentlichen Dienst und in Sicherheitsbehörden.
Insgesamt zielen die gesetzlichen Neuerungen in der Ukraine darauf ab, die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihre Eingliederung in den Arbeitsprozess zu fördern. Dies ist ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Die Reform könnte den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen, da die verstärkte Einbindung von Menschen mit Behinderung nicht nur deren Potenziale freisetzt, sondern auch die soziale Verantwortung der Unternehmen stärkt. Die Regierung versucht damit, allen Bürgern unabhängig von ihren körperlichen Möglichkeiten einen gleichberechtigten Zugang zur Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
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