Die Staatsanwaltschaft von Kiew verlangt die Rückzahlung von 18 Millionen Hrywnja für eine fiktive Rekonstruktion des Museums.

Die Staatsanwaltschaft von Kiew verlangt die Rückzahlung von 18 Millionen Hrywnja für eine fiktive Rekonstruktion des Museums
Die Staatsanwaltschaft von Kiew verlangt die Rückzahlung von 18 Millionen Hrywnja für eine fiktive Rekonstruktion des Museums

Die Podilsk Staatsanwaltschaft von Kiew fordert vor Gericht die Rückzahlung von über 18 Millionen Hrywnja, die für die Rekonstruktion des Wasserversorgungsnetzes im Nationalmuseum für die Geschichte der Ukraine im Zweiten Weltkrieg gezahlt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass während der Ausschreibung wettbewerbswidrige abgestimmte Handlungen begangen wurden, die die Ergebnisse verzerrt haben. Der Fall wird bereits vom Wirtschaftsgericht der Stadt Kiew behandelt.

Telegramm der städtischen Staatsanwaltschaft Kiew. Foto: Screenshot

Die Podilsk Staatsanwaltschaft von Kiew hat beim Wirtschaftsgericht der Stadt Klage eingereicht, um den Vertrag über die Durchführung der Rekonstruktion des Wasserversorgungsnetzes im Nationalmuseum für die Geschichte der Ukraine im Zweiten Weltkrieg für ungültig zu erklären. Es geht um Arbeiten im Pechersk-Bezirk der Hauptstadt, für die der Auftragnehmer über 18 Millionen Hrywnja aus dem kommunalen Haushalt erhalten hat.

Gemäß dem Beschluss des Antimonopolkomitees der Ukraine bestätigen die Handlungen dreier Gesellschaften während der Ausschreibung eine Verschwörung, die das Beschaffungsverfahren verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft verlangt, den Vertrag für ungültig zu erklären und die Mittel an den Staat zurückzugeben.

Die Staatsanwaltschaft hat die Forderung erhoben, die für die Rekonstruktion des Wasserversorgungsnetzes im Nationalmuseum für die Geschichte der Ukraine ausgegebenen Mittel aufgrund wettbewerbswidriger Handlungen während der Ausschreibung zurückzufordern. Darüber hinaus wird verlangt, den Vertrag für ungültig zu erklären und die Mittel an den Staat zurückzugeben, die aufgrund einer Verschwörung während des Beschaffungsverfahrens entstanden sind.


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