Fünf Jahre Haft für Frau mit Behinderung wegen Scheinehe-Organisation.
Gerichtsverfahren in Kropywnyzkyj
Nach Angaben von TSN.ua: Ein Gericht in Kropywnyzkyj hat eine Frau mit einer Behinderung des Grades II zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte, eine Mutter zweier Kinder aus der Region Tschernihiw, hatte versucht, Scheinehen zu organisieren, um wehrpflichtige Männer vor der Mobilisierung zu bewahren und ihnen die illegale Ausreise zu ermöglichen. Für ihre Dienste forderte sie 3.000 US-Dollar sowie monatlich 16.000 Hrywnja. Insgesamt hätte sie mit diesem kriminellen Geschäft 6.000 Dollar und 96.000 Hrywnja verdienen können.
Festgenommen wurde sie, nachdem sie eine Anzahlung von 142.000 Hrywnja (umgerechnet 3.000 Dollar) entgegengenommen hatte. Das Urteil vom 09. September 2025 fiel nach Paragraph 3, Artikel 332 des ukrainischen Strafgesetzbuches. Die Strafe: fünf Jahre Freiheitsentzug mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung ihres Samsung-Handys an.
Das Geschäftsmodell der Angeklagten
Die Frau bot ein regelrechts "Paket" zur Umgehung der Mobilmachung an. Der volle Preis für die illegale Dienstleistung setzte sich wie folgt zusammen:
- 3.000 US-Dollar als Grundgebühr;
- 16.000 Hrywnja monatliche "Unterhaltszahlung";
- weitere 3.000 US-Dollar für die eigentliche Grenzüberschreitung.
Ihre Festnahme erfolgte in der Nähe eines Standesamtes (РАЦС), wo sie ihre Pläne in die Tat umsetzen wollte.
Der Fall zeigt die anhaltenden Versuche, das ukrainische Mobilisierungssystem zu unterlaufen, und die Härte der Justiz dagegen. Gleichzeitig wirft das Schicksal der alleinerziehenden Frau mit Behinderung Fragen nach den sozialen Nöten auf, die Menschen in solche kriminellen Machenschaften treiben können. Die Hintergründe solcher Taten sind oft komplex und gehen über reine Profitgier hinaus.
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