Müssen die Ukrainer ab November für die Einreise in die EU bezahlen: Erläuterung des Außenministeriums.
Ab dem 10. November 2024 wird in 29 europäischen Ländern das automatisierte IT-System Entry Exit System eingeführt, das Drittstaatsangehörige erfasst, die kurzfristige Reisen in die EU unternehmen. Dies teilte das Außenministerium mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Einreiseregelung auch die Bürger der Ukraine betrifft. Derzeit sind jedoch keine zusätzlichen Gebühren oder Erschwernisse bei der Einreise vorgesehen. Der visafreie Reiseverkehr für Bürger der Ukraine in die EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-Raum bleibt unverändert.
Das System wird in Ländern wie Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und der Schweiz eingeführt.
Im Rahmen der Neuerungen erfasst das System bei jeder Grenzüberquerung des Schengen-Raums die Passdaten, Ein- und Ausreisedatum, Gesichtsbild und Fingerabdrücke. Es wird auch Fälle von Einreiseverweigerungen registrieren.
Die Grenzbeamten der EU werden keine Stempel mehr in Pässe für Ein- und Ausreisen aus dem Schengen-Raum setzen. Diese Informationen werden automatisch im System gespeichert.
Zur Erleichterung der Erfassung biometrischer Daten an Grenzübergängen sollen Selbstbedienungsterminals installiert werden. Es wird auch ein neuer Online-Service im EES-System verfügbar sein, der den Schengen-Rechner ersetzen und Reisenden mitteilen wird, wie viele unbegrenzte Tage Aufenthalt im Schengen-Raum ihnen noch verbleiben.
Wir erinnern daran, dass ab 2024 neue Einreisebestimmungen in die EU in Kraft treten, wonach für Reisen ein spezielle Genehmigung (ETIAS) erforderlich ist, wie auf der EU-Website angekündigt wird. Diese Genehmigung gilt für visumfreie Reisende, die in eines der 30 EU-Länder einreisen und es ihnen ermöglicht, sich 90 Tage in einem beliebigen dieser Länder aufzuhalten. Die Reisegenehmigung gilt drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des im Antrag verwendeten Reisepasses.
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