Ein Kiewer Geschäftsmann wurde zu drei Jahren Gefängnis wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt: Details des Falls.
In der Region Transkarpatien wurde ein Kiewer Geschäftsmann wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt. Der Mann, der Mitbesitzer eines Kiewer Unternehmens ist, muss mehrere Jahre im Gefängnis verbringen.
Details des Falls
Gemäß den Gerichtsunterlagen ist der Angeklagte seit dem 15. Juli 2022 militärisch registriert: er hat den Rang eines Reserveoffiziers. Der Mann hat die militärmedizinische Untersuchung bestanden und eine Einberufung erhalten, nach der er sich zur Militärbasis begeben sollte, dies jedoch nicht tat.
Urteilsverkündung
Während der Gerichtsverhandlung erkannte der Angeklagte seine Schuld nicht an. Der Mann erklärte, dass er nach Beginn der umfassenden Invasion der RF in die Ukraine aus Irpin zur Erholungsbasis im Dorf Novoselitsa im Bezirk Tschativ zurückgekehrt sei, um seine Familienmitglieder dort unterzubringen und dann in die Hauptstadt zurückzukehren, um die Gehälter der Mitarbeiter zu zahlen. Der Besitzer der Erholungsbasis warnte den Unternehmer, dass er sich militärisch registrieren lassen müsse, weshalb er zum TCCC und SPC ging und alle ihm vorgelegten Dokumente unterschrieb. Am nächsten Tag erschien er jedoch aufgrund einer Reise nach Obukhiv, wo der Bürgermeister ihm anbot, sich dem freiwilligen Bataillon anzuschließen, nicht zur Einberufung.
Nach den Angaben des Angeklagten schickte er der Polizei des Tschativ-Bezirks einen Vertrag über die Teilnahme an der freiwilligen Einheit, aber danach erhielt er eine Verdächtigung. Der Mann fügte auch hinzu, dass er Gründe für die Beantragung eines Aufschubs habe, aber dieses Recht nicht in Anspruch nahm.
Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte am 18. März 2022 dem freiwilligen Bataillon beigetreten war, während er laut Einberufung am 15. März hätte erscheinen sollen. Es wurden keine Beweise für die direkte Teilnahme an Kampfhandlungen oder andere Handlungen, die auf die Erfüllung der militärischen Pflichten hinweisen, vom Anwalt des Unternehmers vorgelegt.
Der Geschäftsmann wurde für schuldig befunden und zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Urteilsverkündung kann das Gerichtsurteil durch Einreichung einer Berufung angefochten werden.
Im Verlauf des Gerichtsverfahrens wurde festgestellt, dass der Geschäftsmann sich der Mobilisierung entzogen hatte und dies mit seiner Teilnahme am freiwilligen Bataillon erklärte. Das Gericht erkannte ihn jedoch für dieses Verbrechen schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft. Trotz der Erklärungen und Argumente des Angeklagten blieb das Gerichtsurteil nicht zu seinen Gunsten.
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