ASF klärt die Regeln für die Mobilisierung bestimmter Bürgergruppen.

ASF klärt die Regeln für die Mobilisierung bestimmter Bürgergruppen
ASF klärt die Regeln für die Mobilisierung bestimmter Bürgergruppen

Die Bodentruppen der ASF haben Fragen zur Einberufung bestimmter Wehrpflichtiger geklärt

Die Bodentruppen der ASF haben bestimmte Fragen bezüglich der Einberufung bestimmter Bürgergruppen zur Auffüllung der Personalbestände der Einheiten erläutert. Das Militärkommando hat diesbezüglich eine offizielle Erklärung abgegeben.

Um den Bedürfnissen und Aufgaben zur Ergänzung der Personalbestände der Verteidigungskräfte Rechnung zu tragen und gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung hat das Kommando der Bodentruppen bestimmte Fragen zur Einberufung bestimmter Bürgergruppen im Rahmen der Mobilisierung präzisiert

Die Militärs erklärten, dass die Entscheidungen getroffen wurden, um die Spannungen in der Gesellschaft zu verringern. Sie wurden gemäß den festgelegten Verfahren getroffen und wurden den Truppenteilen zur Nutzung übergeben. Dies bedeutet, dass konkrete Details nicht bekannt gegeben werden.

Militärische Führungen enthalten sich jeglicher Stellungnahmen zu Fragen der Aufgabenerfüllung und Berichterstattung. Sie bestätigten, dass solche Maßnahmen ergriffen werden, um eine feindliche Bewertung unserer Ressourcen und Pläne durch Erweiterung des Zugangs zu Informationen über die Personalbesetzung der Einheiten zu verhindern.

Es wurde auch daran erinnert, dass jeder Bürger im Alter von 18 bis 60 Jahren das Recht hat, freiwillig in die Streitkräfte einzutreten.

Zu beachten ist, dass das Verteidigungsministerium die Mobilisierungsraten verdreifacht hat.

Zuvor wurde berichtet, dass die Einberufung gesunder Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren ausgesetzt wurde. Derzeit ist eine Mobilisierung nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.

Die Mitglieder des Ausschusses des Rates für Fragen der nationalen Sicherheit, der Aufklärung und der Verteidigung haben sich an den Generalstab gewandt, um vorzuschlagen, das Mindestalter für die Einberufung von 25 auf 20 Jahre zu senken. Der Generalstab erklärte jedoch, dass derzeit kein Bedarf an einer solchen Senkung besteht.


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