Ukrainern wird es leichter gemacht, in der Schweiz Arbeit zu finden: Details.
Der Bundesrat der Schweiz hat beschlossen, die Beschäftigungsmöglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge zu verbessern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde beauftragt, Gesetzesänderungen auszuarbeiten, die die Integration ukrainischer Staatsangehöriger auf dem Arbeitsmarkt bis Februar 2025 erleichtern sollen. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage eines Berichts der Arbeitsgruppe getroffen, die von dem ehemaligen Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann geleitet wurde und die die praktischen Erfahrungen mit dem Migrationsstatus 'S' und seinen sozioökonomischen Bedingungen untersucht hat.
Das Schweizer Parlament unterstützt ebenfalls die Vereinfachung der Arbeitsverfahren für ukrainische Flüchtlinge, anstatt auf eine Genehmigungspflicht zu setzen. Zudem müssen Ukrainer mit dem Status 'S' sich bei den Arbeitsvermittlungsbehörden registrieren und an sozialen Integrationsprogrammen teilnehmen, erhalten aber die Möglichkeit, frei den Wohnkanton zu wechseln.
Was ist der Status 'S'?
Der Schutzstatus 'S' in der Schweiz ist ein besonderer temporärer Migrationsstatus, der Menschen gewährt wird, die aufgrund von bewaffneten Konflikten oder Massenverfolgungen dringenden Schutz benötigen. Dieser Status berechtigt zum Aufenthalt im Land, zur Arbeitserlaubnis im vereinfachten Verfahren, zur medizinischen Versorgung, zur Bildung für Kinder und zu eingeschränkten Bewegungsfreiheiten im Schengen-Raum.
Das Schweizer Parlament hat auch die Schaffung eines Asylzahlungssystems auf Basis spezieller Debitkarten unterstützt, das landesweit eingeführt werden könnte.
Lesen Sie auch
- Ungleiche Verpflegung in Krankenhäusern: Wie die Benachteiligung von Veteranen behoben werden soll
- 2026 droht invaliden Rentnern in der Ukraine der Verlust ihrer Bezüge – wer betroffen ist
- Heizungskosten in Kiew: Warnung vor falschen Abrechnungen – 65 Prozent der Stadt seit Januar ohne Wärme
- Neue Vorfahrtsregeln für Lkw an Kreuzungen: Was Fahrer jetzt beachten müssen
- Behinderung ist kein Freibrief für Fahnenflucht: So scheiden Soldaten legal aus der Armee aus
- Dritte Bestattungsart legalisiert: Schleswig-Holstein erlaubt „Rückkehr zur Erde“

